Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/2400
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

Kapitel 1
Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art(en) der Formulierung

Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise

Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1: Desinfektion von Klärschlamm

4.2. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2: Desinfektion von Gülle und Stallmist

4.3. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3: Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln

4.4. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4: Desinfektion von Tierunterkünften; Kalken von Wänden

4.5. Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5: Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen

Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung

5.1. Gebrauchsanweisung

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 6