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Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2064 des Rates vom 26. Juli 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 2024/2064 vom 26.07.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.
(2) Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und zusätzliche restriktive Maßnahmen eingeführt.
(3) Nach Bewertung der maßgebenden Umstände und angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo ist der Rat der Auffassung, dass neun Personen und eine Einrichtung in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgenommen werden sollten.
(4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2024.
2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).
Anhang |
Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
1. Die folgenden Personen werden in Abschnitt A ("Personen") aufgenommen:
Name(n) | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"27. | Benjamin MBONIMPA | Funktion/Rang: Exekutivsekretär der Bewegung des 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC), Aufseher des ständigen Sekretariats der Alliance Fleuve Congo Geschlecht: männlich |
Benjamin Mbonimpa bekleidet als Exekutivsekretär eine Führungsposition in der M23/ARC, einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die im Osten der DRK operiert. Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt, verantwortlich. Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Benjamin Mbonimpa daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK. |
26.7.2024 |
28. | Justin Gacheri MUSANGA | alias Gaceri MUSANGA, CS BRAVO SIERRA, BRAVO THREE Funktion/Rang: Brigadegeneral der Bewegung des 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (M23/ARC) Geburtsort: Masisi, DRK Geschlecht: männlich Vater: Erasto NTIBATURANa (traditioneller Anführer der Hutu in BUSUMBA) |
Justin Gacheri Musanga bekleidet als Brigadegeneral eine Führungsposition in der M23/ARC, einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die im Osten der DRK operiert. Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK verantwortlich, insbesondere durch Aufstachelung zu Gewalt. Darüber hinaus ist sie für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen von Zivilpersonen, gegen diese gerichtete Angriffe und sexuelle Gewalt sowie die Rekrutierung von Kindern, verantwortlich. |
(Stand: 01.08.2024)
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