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Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1799 vom 10.07.2024, ber. L 2024/90789)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 wird das Ziel verfolgt, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. Im Zusammenhang mit dem grünen Wandel zielt diese Richtlinie darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig einen nachhaltigeren Konsum zu fördern, und ergänzt damit das mit der Richtlinie (EU) 2019/771 verfolgte Ziel.
(2) Um diese Ziele zu erreichen und insbesondere die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und den Wettbewerb zwischen Reparaturbetrieben für von Verbrauchern gekaufte Waren im Binnenmarkt zu erleichtern, ist es erforderlich, einheitliche Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, im Rahmen der Haftung des Verkäufers gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771 und außerhalb dieses Rahmens festzulegen. Die Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Förderung der Reparatur und Wiederverwendung von Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, außerhalb der Haftung des Verkäufers gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771 eingeführt oder erwägen die Einführung solcher Vorschriften. Unterschiedliche verbindliche nationale Vorschriften in diesem Bereich stellen tatsächliche oder mögliche Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts dar und wirken sich nachteilig auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr von Wirtschaftsakteuren, die auf diesem Markt tätig sind, aus. Diese Akteure könnten ihre Dienstleistungen an die unterschiedlichen verbindlichen nationalen Vorschriften anpassen müssen und es könnten ihnen zusätzliche Transaktionskosten entstehen, um die erforderliche Rechtsberatung zu den rechtlichen Anforderungen des Mitgliedstaats einzuholen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 anwendbar sind, und um ihre Verträge über die Erbringung von Reparaturdienstleistungen entsprechend anzupassen. Davon werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein, die den Großteil des Reparatursektors ausmachen. Die rechtliche Fragmentierung könnte sich auch negativ auf das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Reparaturen auswirken, da Unsicherheiten in Bezug auf Faktoren bestehen, die für die Entscheidung über die Reparatur von Waren von Bedeutung sind.
(3) Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, ist es erforderlich, die Bestimmungen über die Reparatur von Waren zu stärken, wodurch es den Verbrauchern ermöglicht wird, eine erschwingliche Reparatur bei einem Reparaturdienstleister ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Reparaturen sollten zu einem nachhaltigen Konsum führen, da es wahrscheinlich ist, dass auf diesem Weg weniger Abfall durch entsorgte Waren entsteht, die Nachfrage nach Ressourcen, einschließlich Energie, aufgrund der Herstellungsverfahren und des Verkaufs neuer Waren als Ersatz für fehlerhafte Waren sinken wird und auch weniger Treibhausgasemissionen verursacht werden. Diese Richtlinie fördert einen nachhaltigen Konsum, um Vorteile für die Umwelt zu erzielen, indem ein Warenlebenszyklus gefördert wird, der Wiederverwendung, Reparatur und Überholung umfasst, und gleichzeitig Vorteile für die Verbraucher geschaffen werden, indem Kosten in Verbindung mit kurzfristigen Neuankäufen vermieden werden.
(4) Das Verbraucherverhalten besteht aus einer Vielzahl von Aspekten. Bei der Entscheidung zwischen einer Reparatur und dem Kauf einer neuen Ware spielen Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Haltbarkeit, Verfügbarkeit und Nähe eines Reparaturdienstes sowie die für eine Reparatur benötigte Zeit eine wichtige Rolle. Verschiedene Hindernisse könnten Verbraucher davon abhalten, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Mit dieser Richtlinie sollen einige dieser Hindernisse in Angriff genommen werden.
(5) In der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates 6
(Stand: 09.12.2024)
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