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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1776 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1428 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

(ABl. L 2024/1776 vom 24.06.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1428 des Rates vom 17. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2014 die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 2 angenommen.

(2) Der Rat hat am 17. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1428 angenommen, mit der die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 geändert und weitere restriktive Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt wurden, die Sendetätigkeiten bestimmter im Anhang der Verordnung (EU) 2024/1428 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien einzustellen. Gemäß Artikel 1 jener Verordnung hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien vom Erlass von Durchführungsrechtsakten durch den Rat ab.

(3) Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen nach Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ab dem 25. Juni 2024 auf alle im Anhang der Verordnung (EU) 2024/1428 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten restriktiven Maßnahmen finden ab dem 25. Juni 2024 auf alle im Anhang der Verordnung (EU) 2024/1428 aufgeführten Organisationen Anwendung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2024.

1) ABl. L, 2024/1428, 17.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1428/oj.

2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.07.2014 S. 1).


ENDE

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