Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Umweltmanagement - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1769 der Kommission vom 26. Juni 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 hinsichtlich der Aktualisierung der indikativen Übersicht der Umweltgüter und -dienstleistungen und der umweltökonomischen Tätigkeiten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1769 vom 27.06.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die in der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 eingeführten europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen sind in Modulen aufgebaut. Das Modul für Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen ist in Anhang V der genannten Verordnung enthalten.

(2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 der Kommission 2 wird eine indikative Übersicht der Umweltgüter und -dienstleistungen und der Wirtschaftstätigkeiten erstellt, die von Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 abgedeckt werden müssen. Die in dieser indikativen Übersicht enthaltene Liste von umweltökonomischen Tätigkeiten und Produkten sowie Wirtschaftstätigkeiten hat sich seit 2015 weiterentwickelt und muss daher aktualisiert werden, um die Umweltgüter und -dienstleistungen sowie die umweltökonomischen Tätigkeiten darzustellen, die von den in der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 vorgesehenen Rechnungen zu Umweltgütern und -dienstleistungen abgedeckt werden müssen.

(3) Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 sollte daher entsprechend geändert werden.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juni 2024

1) ABl. L 192 vom 22.07.2011 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/691/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 der Kommission vom 24. November 2015 über die indikative Übersicht der Umweltgüter und -dienstleistungen, über das Format für die Datenübermittlung für die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie über Modalitäten, Aufbau und Periodizität der Qualitätsberichte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (ABl. L 307 vom 25.11.2015 S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2015/2174/oj).

3) Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.03.2009 S. 164, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/223/oj).


.

Anhang

Im Sinne einer einheitlichen Anwendung von Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 wird mit diesem Anhang eine indikative Übersicht der Umweltgüter und -dienstleistungen und der umweltökonomischen Tätigkeiten festgelegt.

Die Güter und Dienstleistungen sowie die ökonomischen Tätigkeiten sollten national relevant sein. Zur Bewertung der nationalen Relevanz können folgende Faktoren herangezogen werden:

  1. Die Produktion der Güter und Dienstleistungen und die ökonomischen Tätigkeiten sind in dem jeweiligen Land statistisch gesehen signifikant.
  2. Es gibt Datenquellen zur Schätzung der Güter und Dienstleistungen und der ökonomischen Tätigkeiten.

Die indikative Übersicht ist nicht erschöpfend und schließt nicht aus, dass es andere national relevante Umweltgüter und -dienstleistungen und ökonomische Tätigkeiten gibt.

Umweltgüter und -dienstleistungen

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.07.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion