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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1711 vom 26.06.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Seit September 2021 sind auf den Elektrizitätsmärkten sehr hohe Preise und Schwankungen zu verzeichnen. Wie die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) in ihrer endgültigen Bewertung des Stromgroßhandelsmarktdesigns der EU vom April 2022 dargelegt hat, ist dies hauptsächlich eine Folge des hohen Gaspreises, da Gas zur Stromerzeugung genutzt wird.

(2) Die Eskalation des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, eine Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft 4, und die damit verbundenen internationalen Sanktionen seit Februar 2022 haben zu einer Gaskrise und zu Störungen der globalen Energiemärkte geführt, das Problem der hohen Gaspreise verschärft und sich in der Folge erheblich auf die Strompreise ausgewirkt. Zudem hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zu Unsicherheit hinsichtlich der Versorgung mit anderen Rohstoffen wie Steinkohle und Rohöl geführt, die in Stromerzeugungsanlagen verwendet werden. Durch diese Unsicherheit nahmen die Strompreisschwankungen noch einmal erheblich zu. Die geringere Verfügbarkeit mehrerer Kernreaktoren und die geringe Wasserkraftleistung haben den Anstieg der Strompreise weiter verstärkt.

(3) Als Reaktion darauf hat die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel "Steigende Energiepreise - eine "Toolbox" mit Gegenmaßnahmen und Hilfeleistungen" vom 13. Oktober 2021 eine Toolbox mit Maßnahmen vorgeschlagen, die von der Union und ihren Mitgliedstaaten genutzt werden können, um die unmittelbaren Auswirkungen der hohen Energiepreise auf Haushaltskunden und Unternehmen zu bewältigen, unter anderem durch finanzielle Unterstützung, Steuererleichterungen, Maßnahmen für Energieeinsparungen und zur Energiespeicherung, und um die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu stärken. In ihrer Mitteilung vom 8. März 2022 mit dem Titel "REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie" umriss die Kommission eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, um die Toolbox zu stärken und auf die steigenden Energiepreise zu reagieren. Am 23. März 2022 führte die Kommission zudem einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen ein, um bestimmte Subventionen zur Abfederung der Auswirkungen der hohen Energiepreise zu ermöglichen.

(4) In ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 legte die Kommission ihren "REPowerEU-Plan" dar, mit dem zusätzliche Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Energieeinsparungen, der Diversifizierung der Energieversorgung, einem erhöhten Energieeffizienzziel und dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien eingeführt wurden, um die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern, wobei auch vorgeschlagen wurde, das Ziel der Union im Hinblick auf den Bruttoendenergieverbrauch von erneuerbaren Energien bis 2030 auf 45 % anzuheben. Darüber hinaus wurden in der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel "Kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung - ein Lösungsansatz" nicht nur weitere kurzfristige Maßnahmen zur Begrenzung des Energiepreisanstiegs festgelegt, sondern auch Bereiche ermittelt, in denen das Elektrizitätsmarktdesign verbessert werden könnte, und es wurde die Absicht angekündigt, diese Bereiche im Hinblick auf eine Änderung des Rechtsrahmens zu bewerten.

(5) Um der Energiepreiskrise sowie Sicherheitsbedenken rasch zu begegnen und den Preissteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger entgegenzuwirken, hat die Union mehrere Rechtsakte angenommen, darunter die Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates 5, mit der eine strenge Regelung über die Gasspeicherung geschaffen wurde, die Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates 6, in der wirksame Maßnahmen zur Nachfragesenkung bei Gas und Strom vorgesehen sind, die Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates 7, mit der Preisbegrenzungsregelungen zur Vermeidung von Zufallsgewinnen sowohl auf dem Gas- als auch dem Elektrizitätsmarkt eingeführt wurden, und die Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates 8, in der Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie festgelegt wurden.

(6) Mit einem gut integrierten Energiemarkt, der auf den Verordnungen (EU) 2018/1999 9, (EU) 2019/942

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