Regelwerk, EU 2024

RL (EU) 2024/1640
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Nationale Maßnahmen in Sektoren, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind

Artikel 3 Ermittlung exponierter Sektoren auf nationaler Ebene

Artikel 4 Anforderungen an bestimmte Dienstleister

Artikel 5 Anforderungen an die Gewährung von Aufenthaltsrechten im Gegenzug für Investitionen

Artikel 6 Kontrollen der Führungsebene und der wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Verpflichteter

Abschnitt 3
Risikobewertungen

Artikel 7 Risikobewertung auf Unionsebene

Artikel 8 Nationale Risikobewertung

Artikel 9 Statistiken

Kapitel II
Register

Abschnitt 1
Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer

Artikel 10 Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer

Artikel 11 Allgemeine Vorschriften für den Zugang von zuständigen Behörden, Selbstverwaltungseinrichtungen und Verpflichteten zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Artikel 12 Besondere Vorschriften für den Zugang von Personen mit berechtigtem Interesse zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Artikel 13 Verfahren für die Überprüfung und gegenseitige Anerkennung eines berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer

Artikel 14 Mustertexte und Verfahren

Artikel 15 Ausnahmen von den Regeln für den Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Abschnitt 2
Informationen zu Bankkonten

Artikel 16 Bankkontenregister und elektronische Datenabrufsysteme

Artikel 17 Durchführungsrechtsakte für die Vernetzung von Registern

Abschnitt 3
Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien

Artikel 18 Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien

Kapitel III
Zentrale Meldestellen

Artikel 19 Einrichtung der zentralen Meldestelle

Artikel 20 Grundrechtsbeauftragter

Artikel 21 Zugang zu Informationen

Artikel 22 Antworten auf Informationsersuchen

Artikel 23 Bereitstellung von Informationen an Aufseher

Artikel 24 Aussetzung oder Verweigerung der Zustimmung

Artikel 25 Anweisung zur Überwachung von Transaktionen oder Tätigkeiten

Artikel 26 Unterrichtung der Verpflichteten

Artikel 27 Jahresbericht der zentralen Meldestelle

Artikel 28 Rückmeldung der zentralen Meldestelle

Artikel 29 Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen

Artikel 30 Geschützte Kommunikationskanäle

Artikel 31 Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen

Artikel 32 Gemeinsame Analysen

Artikel 33 Verwendung der zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen durch die zentralen Meldestellen

Artikel 34 Zustimmung zur Weitergabe von zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen

Artikel 35 Wirkung strafrechtlicher Bestimmungen

Artikel 36 Vertraulichkeit der Meldungen

Kapitel IV
Beaufsichtigung der Geldwäschebekämpfung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 37 Befugnisse und Ressourcen der nationalen Aufseher

Artikel 38 Beaufsichtigung von Formen von Infrastruktur bestimmter Vermittler, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig sind

Artikel 39 Bereitstellung von Informationen für Verpflichtete

Artikel 40 Risikobasierte Aufsicht

Artikel 41 Zentrale Kontaktstellen

Artikel 42 Offenlegung gegenüber zentralen Meldestellen

Artikel 43 Bereitstellung von Informationen an zentrale Meldestellen

Artikel 44 Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung

Artikel 45 Bereitstellung von Informationen über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Artikel 46 Bestimmungen zur Zusammenarbeit im Rahmen der Gruppenaufsicht

Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung in Bezug auf Verpflichtete, die grenzüberschreitenden Tätigkeiten ausüben

Artikel 48 Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gruppenstrategien in Drittländern

Abschnitt 2
Zusammenarbeit innerhalb der Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und mit den entsprechenden Drittlandsbehörden

Artikel 49 Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

Artikel 50 Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nichtfinanzsektor

Artikel 51 Zusammenarbeit mit Aufsehern in Drittländern

Abschnitt 3
Besondere Bestimmungen für Selbstverwaltungseinrichtungen

Artikel 52 Überwachung von Selbstverwaltungseinrichtungen

Abschnitt 4
Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen

Artikel 53 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54 Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Niederlassungen von Verpflichteten und bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs

Artikel 55 Geldbußen

Artikel 56 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen

Artikel 57 Zwangsgelder

Artikel 58 Bekanntmachung von Geldbußen, verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und Zwangsgeldern

Artikel 59 Austausch von Informationen über Geldbußen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen

Abschnitt 5
Meldung von Verstößen

Artikel 60 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

Kapitel V
Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 61 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 62 Übermittlung der Liste der zuständigen Behörden

Artikel 63 Zusammenarbeit mit der AMLA

Abschnitt 2
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Austausch vertraulicher Informationen

Artikel 64 Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Kredit- oder Finanzinstituten

Artikel 65 Zusammenarbeit in Bezug auf Abschlussprüfer

Artikel 66 Zusammenarbeit mit Behörden, die für die Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen zuständig sind

Artikel 67 Anforderungen zur Wahrung des Berufsgeheimnisses

Artikel 68 Informationsaustausch zwischen Aufsehern sowie mit anderen Behörden

Abschnitt 3
Leitlinien für die Zusammenarbeit

Artikel 69 Leitlinien für die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Kapitel VI
Datenschutz

Artikel 70 Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 71 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 72 Ausschussverfahren

Artikel 73 Übergangsverwaltung von FIU.net

Artikel 74 Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Artikel 75 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Artikel 76 Überprüfung

Artikel 77 Aufhebung

Artikel 78 Umsetzung

Artikel 79 Inkrafttreten

Artikel 80 Adressaten

Anhang