Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1474
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Kapitel II
Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der Häfen

Abschnitt 1
Häfen der Union

Artikel 2 Anforderungen an Wiegesysteme, Ausrüstungen und Kontrollinstrumente

Artikel 3 Besondere Bedingungen für das präzise Wiegen

Abschnitt 2
Häfen von Drittländern

Artikel 4 Allgemeine Bedingungen

Artikel 5 Besondere Bedingungen für das präzise Wiegen

Kapitel III
Verfahren für die Aufnahme von Häfen in die Liste und für deren Streichung aus der Liste

Artikel 6 Einreichung von Anträgen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 7 Bewertung durch die Kommission

Artikel 8 Streichung eines Hafens aus der Liste durch die Kommission

Kapitel IV
Zusätzliche Bedingungen in Bezug auf die erforderlichen Kontrollen und Sicherheitsmechanismen für das Anlanden, Wiegen oder Umladen von Fängen aus Fischereien gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a der Kontrollverordnung

Abschnitt 1
Bedingungen für Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union

Artikel 9 Allgemeine Bedingungen

Abschnitt 2
Bedingungen für die Mitgliedstaaten

Artikel 10 Stichprobenpläne

Artikel 11 Angaben zu Fischereifahrzeugen der Union, für die die abweichende Toleranzspanne gilt

Artikel 12 Kontrolle und Inspektion in Häfen der Union

Artikel 13 Kontrolle und Inspektion in Häfen von Drittländern

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14 Meldepflichten

Artikel 15 Datenverwaltung

Artikel 16 Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 17