VO (EU) 2024/1474
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Kapitel II
Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der Häfen
Abschnitt 1
Häfen der Union
Artikel 2 Anforderungen an Wiegesysteme, Ausrüstungen und Kontrollinstrumente
Artikel 3 Besondere Bedingungen für das präzise Wiegen
Abschnitt 2
Häfen von Drittländern
Artikel 4 Allgemeine Bedingungen
Artikel 5 Besondere Bedingungen für das präzise Wiegen
Kapitel III
Verfahren für die Aufnahme von Häfen in die Liste und für deren Streichung aus der Liste
Artikel 6 Einreichung von Anträgen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 7 Bewertung durch die Kommission
Artikel 8 Streichung eines Hafens aus der Liste durch die Kommission
Kapitel IV
Zusätzliche Bedingungen in Bezug auf die erforderlichen Kontrollen und Sicherheitsmechanismen für das Anlanden, Wiegen oder Umladen von Fängen aus Fischereien gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a der Kontrollverordnung
Abschnitt 1
Bedingungen für Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union
Artikel 9 Allgemeine Bedingungen
Abschnitt 2
Bedingungen für die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Stichprobenpläne
Artikel 11 Angaben zu Fischereifahrzeugen der Union, für die die abweichende Toleranzspanne gilt
Artikel 12 Kontrolle und Inspektion in Häfen der Union
Artikel 13 Kontrolle und Inspektion in Häfen von Drittländern
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Meldepflichten
Artikel 15 Datenverwaltung
Artikel 16 Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten