Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Wasser - EU Bund

Delegierter Beschluss (EU) 2024/1441 der Kommission vom 11. März 2024 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Methodik zur Messung von Mikroplastik in Wasser für den menschlichen Gebrauch

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024)1459)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1441 vom 21.05.2024)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Es ist allgemein anerkannt, dass die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt und ihr Zerfall zu einem allgegenwärtigen Vorhandensein winziger Polymerfragmente führen, die in Wasser unlöslich sind, sehr langsam abgebaut werden und von lebenden Organismen leicht aufgenommen werden können.

(2) Diese kleinen Kunststoffpartikel, gemeinhin als Mikroplastik bezeichnet, sind nicht nur in der Umwelt weitverbreitet, sondern wurden auch in Lebensmitteln und Wasser für den menschlichen Gebrauch gefunden und können vom Menschen mit der Nahrung aufgenommen werden. Die potenziellen Auswirkungen von aufgenommenem Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit geben Anlass zur Sorge, die derzeitigen Daten zu dieser Frage liefern jedoch nur begrenzte schlüssige wissenschaftliche Erkenntnisse über die schädlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit, da die verfügbaren Informationen über die biologischen Auswirkungen von und die Exposition gegenüber Mikroplastik stark begrenzt sind.

(3) Mikroplastik ist sehr heterogen, da es sehr unterschiedliche Abmessungen, Zusammensetzungen und Formen aufweist, aus einem oder mehreren verschiedenen Polymeren bestehen und Zusatzstoffe enthalten kann; ferner werden seine physikalisch-chemischen Eigenschaften durch den Verlauf seines Abbaus beeinflusst. Diese Vielfalt macht die Erkennung, Bestimmung und Quantifizierung von Mikroplastik sehr komplex.

(4) Was die Exposition gegenüber Mikroplastik betrifft, so ist es notwendig, das Vorkommen von Mikroplastik in der gesamten Versorgungskette für Wasser für den menschlichen Gebrauch durch qualitätsgesicherte Methoden und harmonisierte Meldekriterien besser zu verstehen und die Konzentration, Form, Größe und Zusammensetzung des Mikroplastiks zu bestimmen.

(5) Durch Artikel 13 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2020/2184 wird der Kommission die Befugnis übertragen, eine Methodik zur Messung von Mikroplastik festzulegen, damit dieses in die in Artikel 13 Absatz 8 dieser Richtlinie genannte Beobachtungsliste aufgenommen werden kann, sobald die in jener Bestimmung genannten Bedingungen erfüllt sind. Gemäß Artikel 13 Absatz 8 Unterabsatz 5 der Richtlinie (EU) 2020/2184 überwachen die Mitgliedstaaten Stoffe, die in die Beobachtungsliste aufgenommen wurden.

(6) Die Kommission überprüfte veröffentlichte Studien, in denen es um die Messung von Mikroplastik in Trinkwasser geht, um Folgendes zu ermitteln: 1) die Methoden zur Trennung und Sammlung von Mikroplastik aus Trinkwasserproben, 2) die Analysetechniken zur Bestimmung und Quantifizierung von Mikroplastik in den gesammelten Proben, 3) die Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Analysetechniken und 4) Menge, Größe, Zusammensetzung und Form von Mikroplastik in den gesammelten Proben, um die am besten geeignete Analysetechnik zu bestimmen.

( 7) Die Analysetechniken in den Studien fielen in zwei verschiedene Kategorien: 1) Infrarot- oder Raman-Mikrospektroskopiemethoden, die die Art des Polymers in einzelnen Partikeln bestimmen und zusätzlich Informationen über seine Größe und Form liefern können, und 2) thermoanalytische Methoden, mit denen die in einer Probe enthaltenen Polymere identifiziert und die Gesamtmasse jedes Polymertyps quantifiziert werden können. Bei Infrarot- oder Raman-Mikrospektroskopiemethoden erfordert die Bestimmung von Polymerzusammensetzungen einen Vergleich der Partikelspektren mit einer Spektrenbibliothek bekannter Polymere. Die niedrigste nachweisbare Partikelgröße, die noch eine Polymerbestimmung ermöglicht, hängt von der Methode (Infrarot oder Raman) und dem verwendeten Instrument ab. Bei thermoanalytischen Verfahren erfordert die Bestimmung von Polymerzusammensetzungen einen Vergleich ihrer Zersetzungsprodukte bei thermischer Behandlung mit einer Bibliothek von Massenspektren von Pyrolyseprodukten bekannter Polymere. Die Quantifizierung identifizierter Polymere erfordert eine Kalibrierung für jedes Polymer. Thermoanalytische Methoden allein können keine Informationen über die Partikelzahl, -größe oder -form liefern. Thermoanalytische Methoden weisen keine intrinsische untere Nachweisgrenze für die Partikelgröße auf, sind aber durch Mindestwerte für die Massenermittlung begrenzt.

(8) Die Mengen an Mikroplastik in Trinkwasser in den Studien lagen zwischen 0,0001 und 440 Partikeln pro Liter, aber die Daten aus europäischen Studien liegen grundsätzlich im unteren Konzentrationsbereich. Diese niedrigen Werte lassen sich mit Infrarot- oder Raman-Mikrospektroskopiemethoden zuverlässiger nachweisen als durch thermoanalytische Methoden.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.05.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion