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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1390 des Rates vom 17. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

(ABl. L 2024/1390 vom 17.05.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. Mai 2019 die Verordnung (EU) 2019/796 angenommen.

(2) Angesichts der fortgesetzten und zunehmenden böswilligen Handlungen im Cyberraum, einschließlich gegen Drittstaaten gerichteter Handlungen, sollten die Gründe für die Aufnahme von sechs Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 2024.

1) ABl. L 129 I vom 17.05.2019 S. 1.


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/796 ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3") wird wie folgt geändert:

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ENDE

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