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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung (EU) 2024/1343 der Kommission vom 13. Mai 2024 zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden Infrastruktur

(ABl. L 2024/1343 vom 21.05.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Erneuerbare Energien sind das Herzstück der Energiewende, die erforderlich ist, um die Ziele des europäischen Grünen Deals 1 zu erreichen, Energie erschwinglich zu machen und die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren zu verringern. Sie sind außerdem eine Quelle für Wachstum und Beschäftigung, tragen zur technologischen und industriellen Führungsrolle der Union bei, stärken dabei die strategische Autonomie der EU und machen die Wirtschaft der Union widerstandsfähiger. Der schnellere Ausbau erneuerbarer Energien wird die Abhängigkeit der Union von - vorwiegend importierten - fossilen Brennstoffen verringern.

(2) Eine rasche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ist auch eine Voraussetzung für die Bewältigung des Problems der hohen und volatilen Energiepreise. Dank der rückläufigen Fixkosten und der praktisch nicht ins Gewicht fallenden variablen Kosten erneuerbarer Energien schwanken die Kosten von Strom aus erneuerbaren Quellen weniger stark und sind niedriger als die Kosten fossiler Brennstoffe.

(3) Während der Energiekrise hat sich der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien als geeignet erwiesen, die Risiken für die Versorgungssicherheit der Union, insbesondere in den Bereichen Gas und Strom, zu verringern, und dazu beigetragen, die Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der Union zu senken. Die Versorgungssicherheit in der Union hat sich seit 2022 insgesamt verbessert. Es bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Risiken, und der Ausbau der erneuerbaren Energien muss weiter beschleunigt werden, damit die Union die Ziele des REPowerEU-Plans 2 erreicht.

(4) Für den Bau und Betrieb von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien sind in allen Mitgliedstaaten in der Regel behördliche Genehmigungen erforderlich. Mit den Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass diese Projekte nachhaltig und sicher sind. Allerdings sind die Komplexität, Vielfalt und oft übermäßig lange Dauer dieser Verfahren ein wesentliches Hindernis für den erforderlichen und raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verwirklichung eines erschwinglicheren, sicheren und nachhaltigen Energiesystems in der Union.

(5) Verzögerungen bei der Bearbeitung von Projektgenehmigungen gefährden das rechtzeitige Erreichen der Energie- und Klimaziele und erhöhen die Kosten der hierfür erforderlichen Projekte. Da sie dynamische Innovation erschweren, könnten Verzögerungen auch dazu führen, dass weniger effiziente Anlagen für erneuerbare Energien installiert werden.

(6) Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 und der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 wurde diesen Problemen in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 Rechnung getragen, indem strengere Anforderungen an die Organisation von Genehmigungsverfahren für Projektträger im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt wurden. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 wurde die Richtlinie (EU) 2018/2001 geändert und diese Anforderungen wurden weiter verschärft. Die lückenlose und rasche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 durch alle Mitgliedstaaten wird erheblich zur Verkürzung der Verwaltungsverfahren beitragen und hat höchste Priorität und Dringlichkeit. Neben den mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 eingeführten strukturellen Änderungen wurden mit der Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates 7 zusätzliche befristete, dringende und gezielte Maßnahmen für bestimmte Technologien und Arten von Projekten eingeführt. Die Anwendung einiger dieser Maßnahmen wurde mit der Verordnung (EU) 2024/223 des Rates 8, mit der auch neue Maßnahmen eingeführt wurden, vorübergehend verlängert. Verfügbare Daten deuten darauf hin, dass in mehreren Mitgliedstaaten seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/2577 zweistellige Zuwächse bei den für Onshore-Windenergie erteilten Genehmigungen zu verzeichnen waren sowie der Ausbau der Solarenergie stark zugenommen hat 9.

(7) Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch verschiedene Foren, in denen bewährte Verfahren zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden Infrastruktur ausgetauscht werden 10

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