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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU
- Gigabit-Infrastrukturverordnung -

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1309 vom 08.05.2024, ber. L 2024/90315)



Neufassung -Ersetzt zum 12.11.2025 RL 2014/61/EU

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die digitale Wirtschaft hat den Binnenmarkt in den vergangenen zehn Jahren grundlegend verändert. Die Union verfolgt die Vision einer digitalen Wirtschaft, die nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile bietet und sich hierfür auf eine hervorragende, verlässliche und sichere Konnektivität stützt, die allen Menschen überall in Europa zur Verfügung steht, auch in ländlichen, abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten sowie entlang Verkehrskorridoren. Eine hochwertige digitale Infrastruktur, die auf Netze mit sehr hoher Kapazität im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 (im Folgenden "VHC-Netze") gestützt ist, unterstützt fast alle Sektoren einer modernen und innovativen Volkswirtschaft. Sie kann innovative Dienstleistungen, effizientere Geschäftsabläufe und intelligente, nachhaltige und digitale Gesellschaften ermöglichen und gleichzeitig dazu beitragen, die Klimaziele der Union zu erreichen. Sie ist für den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie allgemein für die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz, die digitale Souveränität und die digitale Führungsrolle der Union von strategischer Bedeutung. Die Digitalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf das alltägliche soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben aller Menschen in der Union. In dieser Hinsicht können sich soziale Ungleichheiten durch einen begrenzten Zugang und einen unzureichenden Netzausbau verschärfen, wodurch sich eine neue digitale Kluft auftut, nämlich zwischen jenen, die in der Lage sind, in vollem Umfang von einer effizienten und sicheren digitalen Konnektivität zu profitieren und so eine breite Palette von Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und jenen, die dazu nicht in der Lage sind. In diesem Zusammenhang sollte der Aufbau von VHC-Netzen in ländlichen, abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten sowie im sozialen Wohnungsbau als zentrales Element der sozialen Inklusion eine Priorität für öffentliche Investitionsvorhaben sein. Daher sollten natürliche und juristische Personen im privaten und im öffentlichen Sektor die Möglichkeit haben, an dieser digitalen Wirtschaft teilzuhaben.

(2) Die COVID-19-Pandemie hat die rasche technologische Entwicklung, den exponentiellen Anstieg des Breitbandverkehrs und die steigende Nachfrage nach Zugängen zu Netzen mit sehr hoher Kapazität noch weiter beschleunigt. Dadurch wurden in der Mitteilung der Kommission vom 19.05.2010 mit dem Titel "Eine Digitale Agenda für Europa" festgelegten Ziele zwar größtenteils erreicht, sind aber auch hinfällig geworden. Der Anteil der Haushalte, die über einen Internetzugang mit 30 Mbit/s verfügen, ist von 58,1 % im Jahr 2013 auf 90 % im Jahr 2022 gestiegen. Allerdings ist eine Geschwindigkeit von 30 Mbit/s nicht mehr zukunftssicher und steht nicht mit den neuen, in der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgelegten Zielen im Einklang, die die Konnektivität und breite Verfügbarkeit von VHC-Netzen gewährleisten sollen. Daher legte die Union im Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 aktualisierte Vorgaben für 2030 fest, die dem erwarteten Konnektivitätsbedarf der Zukunft besser entsprechen: Für alle europäischen Haushalte sollte eine Gigabit-Netzanbindung zur Verfügung stehen, und alle besiedelten Gebiete sollen eine Versorgung mit drahtlosen Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung erhalten.

(3) Für die Erreichung dieser Ziele sind politische Maßnahmen erforderlich, um den Aufbau von Fest- und Drahtlosnetzen mit sehr hoher Kapazität unionsweit zu beschleunigen und zu vereinfachen sowie die damit verbundenen Kosten zu senken, unter anderem durch angemessene Planung, verbesserte Koordinierung und die Einrichtung einfacherer und schlanker Genehmigungsverfahren zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für Betreiber als auch für nationale Verwaltungen.

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