VO (EU) 2024/1257
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Pflichten der Hersteller im Hinblick auf den Bau von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 5 Optionen der Hersteller im Hinblick auf den Bau und die Bezeichnung von Fahrzeugen
Artikel 6 Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Artikel 7 Pflichten der Hersteller im Hinblick auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen
Artikel 8 Sonderregelungen für Kleinserienhersteller
Artikel 9 Sonderregelungen für Fahrzeuge mit einem typgenehmigten Motor
Kapitel III
Pflichten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen und die Marktüberwachung
Artikel 10 Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen, Übereinstimmung der Produktion, Übereinstimmung im Betrieb und Marktüberwachung
Artikel 11 Besondere Pflichten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich der Emissionen
Artikel 12 Betrieb der Systeme, die mit einem verbrauchenden Reagens arbeiten, und der Emissionsminderungssysteme
Kapitel IV
Rolle der Kommission und anerkannter Dritter bei Kontrollen der Übereinstimmung im Betrieb und der Marktüberwachung
Artikel 13 Anwendung der Prüfanforderungen durch die Kommission und anerkannte Dritte
Kapitel V
Prüfungen und Erklärungen
Artikel 14 Verfahren und Prüfungen
Artikel 15 Anpassung an den technischen Fortschritt
Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 18 Berichterstattung und Überprüfung
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I
EURO-7-Emissionsgrenzwerte
Tabelle 1: Euro-7-Grenzwerte für Abgasemissionen bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit Verbrennungsmotor
Tabelle 2: Euro-7-Grenzwerte für Abgasemissionen bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 mit Verbrennungsmotor und bei in diesen Fahrzeugen verwendeten Verbrennungsmotoren
Tabelle 3: Euro-7-Grenzwerte für Verdunstungsemissionen bei Benzinfahrzeugen der Klassen M1 und N1
Tabelle 4: Bis zum 31. Dezember 2029 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus nach Antriebstechnologie
Tabelle 5: Ab dem 1. Januar 2030 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1)
Tabelle 6: Ab dem 1. Januar 2030 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M2 und N2)
Tabelle 7: Vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2034 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M3 und N3)
Tabelle 8: Ab dem 1. Januar 2035 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus für alle Antriebstechnologien, nach Fahrzeugklassen
Tabelle 9: Euro-7-Grenzwerte für den Reifenabrieb
Anhang II
Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien
Tabelle 1: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klasse M1
Tabelle 2: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klasse N1
Tabelle 3: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3
Anhang III
Prüfbedingungen
Tabelle 1: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit allen handelsüblichen Kraftstoffen und Schmiermitteln entsprechend den Spezifikationen des Herstellers
Tabelle 2: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 mit allen handelsüblichen Kraftstoffen und Schmiermitteln entsprechend den Spezifikationen des Herstellers
Tabelle 3: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für Verdunstungsemissionen
Tabelle 4: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für Bremspartikelemissionen
Tabelle 5: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für den Reifenabrieb
Anhang IV
Anforderungen an die Lebensdauer
Tabelle 1: Lebensdauer von Fahrzeugen, Motoren und Emissionsminderungssystemen
Tabelle 2: Anzuwendende Dauerhaltbarkeitsmultiplikatoren zur Anpassung der Grenzwerte für Abgasemissionen gemäß Anhang 1 bei der Prüfung von Fahrzeugen, Motoren und emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch während der zusätzlichen Lebensdauer
Anhang V
Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen
Tabelle 1: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
Tabelle 2: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
Tabelle 3: Anwendung der Prüfanforderungen, Erklärungen und sonstigen Anforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 4: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 5: Anwendung der Prüfanforderungen, Erklärungen und sonstigen Anforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Anhängern der Klassen O3 und O4 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 6: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Anhängern der Klassen O3 und O4 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 7: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Motoren für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 8: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Motoren für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen
Tabelle 9: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Emissionsminderungssystemen
Tabelle 10: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Emissionsminderungssystemen
Tabelle 11: Anwendung der Prüfanforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Bremsanlagen
Tabelle 12: Anwendung der Prüfanforderungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Bremsanlagen
Anhang VI
Entsprechungstabelle
1. Verordnung (EG) Nr. 715/2007