Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1257
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Hersteller

Artikel 4 Pflichten der Hersteller im Hinblick auf den Bau von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 5 Optionen der Hersteller im Hinblick auf den Bau und die Bezeichnung von Fahrzeugen

Artikel 6 Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 7 Pflichten der Hersteller im Hinblick auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen

Artikel 8 Sonderregelungen für Kleinserienhersteller

Artikel 9 Sonderregelungen für Fahrzeuge mit einem typgenehmigten Motor

Kapitel III
Pflichten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen und die Marktüberwachung

Artikel 10 Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen, Übereinstimmung der Produktion, Übereinstimmung im Betrieb und Marktüberwachung

Artikel 11 Besondere Pflichten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich der Emissionen

Artikel 12 Betrieb der Systeme, die mit einem verbrauchenden Reagens arbeiten, und der Emissionsminderungssysteme

Kapitel IV
Rolle der Kommission und anerkannter Dritter bei Kontrollen der Übereinstimmung im Betrieb und der Marktüberwachung

Artikel 13 Anwendung der Prüfanforderungen durch die Kommission und anerkannte Dritte

Kapitel V
Prüfungen und Erklärungen

Artikel 14 Verfahren und Prüfungen

Artikel 15 Anpassung an den technischen Fortschritt

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17 Ausschussverfahren

Artikel 18 Berichterstattung und Überprüfung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858

Artikel 20 Aufhebung

Artikel 21 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
EURO-7-Emissionsgrenzwerte

Tabelle 1: Euro-7-Grenzwerte für Abgasemissionen bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit Verbrennungsmotor

Tabelle 2: Euro-7-Grenzwerte für Abgasemissionen bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 mit Verbrennungsmotor und bei in diesen Fahrzeugen verwendeten Verbrennungsmotoren

Tabelle 3: Euro-7-Grenzwerte für Verdunstungsemissionen bei Benzinfahrzeugen der Klassen M1 und N1

Tabelle 4: Bis zum 31. Dezember 2029 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus nach Antriebstechnologie

Tabelle 5: Ab dem 1. Januar 2030 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1)

Tabelle 6: Ab dem 1. Januar 2030 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M2 und N2)

Tabelle 7: Vom 1. Januar 2030 bis zum 31. Dezember 2034 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus im Anschluss an die in Artikel 18 Absatz 5 genannte Überprüfung, nach Antriebstechnologie (Fahrzeuge der Klassen M3 und N3)

Tabelle 8: Ab dem 1. Januar 2035 geltende Euro-7-Grenzwerte für Bremspartikelemissionen im Standard-Fahrzyklus für alle Antriebstechnologien, nach Fahrzeugklassen

Tabelle 9: Euro-7-Grenzwerte für den Reifenabrieb

Anhang II
Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien

Tabelle 1: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klasse M1

Tabelle 2: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klasse N1

Tabelle 3: Euro-7-Mindestleistungsanforderungen für die Dauerhaltbarkeit von Batterien in Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3

Anhang III
Prüfbedingungen

Tabelle 1: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit allen handelsüblichen Kraftstoffen und Schmiermitteln entsprechend den Spezifikationen des Herstellers

Tabelle 2: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 mit allen handelsüblichen Kraftstoffen und Schmiermitteln entsprechend den Spezifikationen des Herstellers

Tabelle 3: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für Verdunstungsemissionen

Tabelle 4: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für Bremspartikelemissionen

Tabelle 5: Bedingungen für die Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte für den Reifenabrieb

Anhang IV
Anforderungen an die Lebensdauer

Tabelle 1: Lebensdauer von Fahrzeugen, Motoren und Emissionsminderungssystemen

Tabelle 2: Anzuwendende Dauerhaltbarkeitsmultiplikatoren zur Anpassung der Grenzwerte für Abgasemissionen gemäß Anhang 1 bei der Prüfung von Fahrzeugen, Motoren und emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch während der zusätzlichen Lebensdauer

Anhang V
Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen

Tabelle 1: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1

Tabelle 2: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1

Tabelle 3: Anwendung der Prüfanforderungen, Erklärungen und sonstigen Anforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 4: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 5: Anwendung der Prüfanforderungen, Erklärungen und sonstigen Anforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Anhängern der Klassen O3 und O4 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 6: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Anhängern der Klassen O3 und O4 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 7: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Motoren für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 8: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Motoren für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 und für Erweiterungen solcher Typgenehmigungen

Tabelle 9: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Emissionsminderungssystemen

Tabelle 10: Anwendung der Prüfanforderungen und Erklärungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Emissionsminderungssystemen

Tabelle 11: Anwendung der Prüfanforderungen durch die Hersteller für die Typgenehmigung von Bremsanlagen

Tabelle 12: Anwendung der Prüfanforderungen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und anerkannte Dritte für die Typgenehmigung von Bremsanlagen

Anhang VI
Entsprechungstabelle

1. Verordnung (EG) Nr. 715/2007

2.