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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1250 des Rates vom 26. April 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2024/1250 vom 29.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2025 verlängert werden.

(3) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu 19 Personen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden.

(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

" Artikel 12

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 2024.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP erhalten die Einträge zu den folgenden 19 Personen auf der Liste unter Abschnitt " A. Natürliche Personen nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"20. Mya Tun Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;
Geburtsdatum: 4.5.1961 oder 5.5.1961;
Geschlecht: männlich
General Mya Tun Oo ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er war vom 1. Februar 2021 bis zum 3. August 2023 Verteidigungsminister und ist Mitglied des Staatsverwaltungsrates. Er wurde am 1. Februar 2023 auch zum stellvertretenden Premierminister ernannt. Am 1. August 2023 übernahm er ferner das Amt des Ministers für Verkehr und Kommunikation. Er beaufsichtigt außerdem von der Junta kontrollierte Aufsichtsgremien im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen und Handel.
Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Mya Tun Oo hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Als Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit sowie des Staatsverwaltungsrates war General Mya Tun Oo unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

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(Stand: 29.04.2024)

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