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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1249 des Rates vom 26. April 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2024/1249 vom 29.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Der Rat hat die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Angaben zu den Einträgen zu 19 Personen geändert werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 2024.

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1.


.

Anhang

Im Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erhalten die Einträge zu den folgenden 19 Personen auf der Liste unter Abschnitt " A. Natürliche Personen nach Artikel 4a" folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"20. Mya Tun Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;
Geburtsdatum: 4.5.1961 oder 5.5.1961;
Geschlecht: männlich
General Mya Tun Oo ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er war vom 1. Februar 2021 bis zum 3. August 2023 Verteidigungsminister und ist Mitglied des Staatsverwaltungsrates. Er wurde am 1. Februar 2023 auch zum stellvertretenden Premierminister ernannt. Am 1. August 2023 übernahm er ferner das Amt des Ministers für Verkehr und Kommunikation. Er beaufsichtigt außerdem von der Junta kontrollierte Aufsichtsgremien im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen und Handel.
Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Mya Tun Oo hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Als Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit sowie des Staatsverwaltungsrates war General Mya Tun Oo unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.
Zudem hat der SAC in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

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(Stand: 29.04.2024)

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