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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1243 des Rates vom 26. April 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren

(ABl. L 2024/1243 vom 29.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 28. April 2023 die Verordnung (EU) 2023/888 angenommen.

(2) Der Rat hat die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Einträge für fünf Personen geändert werden.

(3) Die Verordnung (EU) 2023/888 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 2024.

1) ABl. L 114 vom 02.05.2023 S. 1.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 erhalten die Einträge 1, 2, 5, 6 und 7 in Abschnitt " A. Natürliche Personen" folgende Fassung:

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ENDE

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(Stand: 29.04.2024)

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