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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1162 der Kommission vom 22. April 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 hinsichtlich einiger zum Anpflanzen bestimmter Pflanzen der Art Malus domestica und einiger zum Anpflanzen bestimmter Pflanzen der Art Berberis thunbergii mit Ursprung in der Türkei sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 hinsichtlich der Pflanzenschutzmaßnahmen für das Einführen der zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen der Art Malus domestica in das Gebiet der Union
(ABl. L 2024/1162 vom 23.04.2024)
Ergänzende Informationen |
Liste zur/über Erstellung/Ergänzung/Darstellung/Festlegung/Vorschriften... gem. VO (EU) 2016/2031 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 Unterabsätze 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission 2 wurde auf Grundlage einer vorläufigen Risikobewertung eine Liste von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen mit hohem Risiko erstellt.
(2) Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2018 der Kommission 3 enthält besondere Vorschriften für das Verfahren zur Durchführung der Risikobewertung gemäß Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit hohem Risiko.
(3) Nach einer vorläufigen Bewertung wurden 34 Gattungen und eine Art von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen mit Ursprung in allen Drittländern als Pflanzen mit hohem Risiko in den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 aufgenommen. In dem genannten Anhang sind auch die Gattungen Malus Mill. und Berberis L. aufgeführt.
(4) Die Liste der aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 gestrichenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, die nur dann in das Gebiet der Union eingeführt oder innerhalb dieses Gebiets verbracht werden dürfen, wenn besondere Anforderungen erfüllt sind, ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 der Kommission 4 festgelegt.
(5) In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 sind die Pflanzenschutzmaßnahmen für das Einführen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände in das Gebiet der Union festgelegt, die zwar aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 gestrichen wurden, für die jedoch die Pflanzengesundheitsrisiken noch nicht umfassend bewertet worden sind. Der Grund hierfür ist, dass ein oder mehrere Schädlinge, deren Wirt diese Pflanzen sind, noch nicht in der Liste der Unionsquarantäneschädlinge in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission 5 geführt werden, doch sie können nach einer weiteren vollständigen Risikobewertung die Bedingungen für eine Aufnahme erfüllen.
(6) Am 9. August 2019 stellte die Türkei bei der Kommission einen Antrag auf Ausfuhr in die Union von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen der Art Malus domestica, bestehend aus bis zu einem Jahr alten Edelreisern und Stecklingen ohne Blätter sowie aus Wurzelstöcken und veredelten Pflanzen mit nackten Wurzeln, ruhend, ohne Blätter und mit einem Durchmesser des Stamms von höchstens 3 cm. Dieser Antrag wurde durch das entsprechende technische Dossier unterstützt.
(7) Am 31. März 2022 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") ein wissenschaftliches Gutachten zur Risikobewertung von Pflanzen der Art Malus domestica aus der Türkei 6 an. Die Behörde ermittelte Anoplophora chinensis, Calepitrimerus baileyi, Cenopalpus irani, Cicadatra persica, Diplodia bulgarica, Erwinia amylovora, Hoplolaimus galeatus, Lopholeucaspis japonica, Malacosoma parallela, Pratylenchus loosi, Pyrolachnus pyri
(Stand: 29.04.2024)
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