VO (EU) 2024/1109
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörden
Artikel 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/203
Artikel 5 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang UAS Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit - Anforderungen an die Behörde (TEIL-AR.UAS)
Teilabschnitt GEN
Allgemeine Anforderungen
AR.UAS.GEN.005 Geltungsbereich
AR.UAS.GEN.010 Zuständige Behörde
AR.UAS.GEN.115 Aufsichtsdokumentation
AR.UAS.GEN.120 Nachweisverfahren
AR.UAS.GEN.125 Mitteilungen an die Agentur
AR.UAS.GEN.135 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem
AR.UAS.GEN.135A Unmittelbare Reaktion auf eine Störung oder Schwachstelle der Informationssicherheit mit Auswirkungen auf die Flugsicherheit
AR.UAS.GEN.200 Managementsystem
AR.UAS.GEN.205 Zuweisung von Aufgaben
AR.UAS.GEN.210 Änderungen am Managementsystem
AR.UAS.GEN.220 Führen von Aufzeichnungen
AR.UAS.GEN.300 Aufsichtsgrundsätze
AR.UAS.GEN.305 Aufsichtsprogramm - Organisationen
AR.UAS.GEN.310 Erstzulassungsverfahren - Organisationen
AR.UAS.GEN.330 Änderungen - Organisationen
AR.UAS.GEN.350 Beanstandungen, Abhilfemaßnahmen und Bemerkungen - Organisationen
AR.UAS.GEN.351 Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen - UAS
AR.UAS.GEN.355 Aussetzung, Einschränkung und Widerruf einer Zulassung
Teilabschnitt CAW
Lufttüchtigkeit von UAS
AR.UAS.CAW.005 Geltungsbereich
AR.UAS.CAW.303 UAS Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von UAS
AR.UAS.CAW.902 Prüfung der Lufttüchtigkeit durch die zuständige Behörde