Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1109
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Zuständige Behörden

Artikel 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/203

Artikel 5 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang UAS Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit - Anforderungen an die Behörde (TEIL-AR.UAS)

Teilabschnitt GEN
Allgemeine Anforderungen

AR.UAS.GEN.005 Geltungsbereich

AR.UAS.GEN.010 Zuständige Behörde

AR.UAS.GEN.115 Aufsichtsdokumentation

AR.UAS.GEN.120 Nachweisverfahren

AR.UAS.GEN.125 Mitteilungen an die Agentur

AR.UAS.GEN.135 Sofortige Reaktion auf ein Sicherheitsproblem

AR.UAS.GEN.135A Unmittelbare Reaktion auf eine Störung oder Schwachstelle der Informationssicherheit mit Auswirkungen auf die Flugsicherheit

AR.UAS.GEN.200 Managementsystem

AR.UAS.GEN.205 Zuweisung von Aufgaben

AR.UAS.GEN.210 Änderungen am Managementsystem

AR.UAS.GEN.220 Führen von Aufzeichnungen

AR.UAS.GEN.300 Aufsichtsgrundsätze

AR.UAS.GEN.305 Aufsichtsprogramm - Organisationen

AR.UAS.GEN.310 Erstzulassungsverfahren - Organisationen

AR.UAS.GEN.330 Änderungen - Organisationen

AR.UAS.GEN.350 Beanstandungen, Abhilfemaßnahmen und Bemerkungen - Organisationen

AR.UAS.GEN.351 Beanstandungen und Abhilfemaßnahmen - UAS

AR.UAS.GEN.355 Aussetzung, Einschränkung und Widerruf einer Zulassung

Teilabschnitt CAW
Lufttüchtigkeit von UAS

AR.UAS.CAW.005 Geltungsbereich

AR.UAS.CAW.303 UAS Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von UAS

AR.UAS.CAW.902 Prüfung der Lufttüchtigkeit durch die zuständige Behörde

Anlage