Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/1103
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Normenübersicht

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen

Artikel 4 Konformitätsbewertung

Artikel 5 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht

Artikel 6 Umgehung

Artikel 7 Software-Aktualisierungen

Artikel 8 Unverbindliche Referenzwerte

Artikel 9 Überprüfung

Artikel 10 Aufhebung

Artikel 11 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis VI

Anhang II Ökodesign-Anforderungen gemäß Artikel 3

1. Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

2. Anforderungen an die Emissionen

3. Anforderungen an Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme

4. Anforderungen an die Produktinformationen

5. Anforderungen an die Ressourceneffizienz

6. Technische Dokumentation

Tabelle 1 Erforderliche Angaben zu Einzelraumheizgeräten für gasförmige/flüssige Brennstoffe

Tabelle 2 Erforderliche Angaben zu Einzelraumheizgeräten für gasförmige/flüssige Brennstoffe, die ohne Regler in Verkehr gebracht werden

Tabelle 3 Erforderliche Angaben zu elektrischen Einzelraumheizgeräten

Tabelle 4 Erforderliche Angaben zu elektrischen Einzelraumheizgeräten, die ohne Regler in Verkehr gebracht werden

Tabelle 5 Erforderliche Angaben zu gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten

Tabelle 6 Erforderliche Angaben zu separaten zugehörigen Reglern

Tabelle 7 Codes der Regelungsfunktionen

Anhang III Messmethoden und Berechnungen gemäß Artikel 3

1. Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen

2. Allgemeine Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

3. Allgemeine Bedingungen für die Emissionen

4. Spezifische Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

Tabelle 8: Hüllenverlustfaktor des Wärmeerzeugers

Tabelle 9: Korrekturfaktor F(1) bei gewerblich genutzten Einzelraumheizgeräten

Tabelle 10: Korrekturfaktor F(2)

Tabelle 11: Korrekturfaktor F(3)

5. Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme

6. Regelungsgenauigkeit und Sollwertabweichung

Anhang IV Übergangsweise anzuwendende Methoden gemäß Artikel 3

Anhang V Nachprüfungsverfahren für Marktaufsichtszwecke gemäß Artikel 5

Tabelle 12: Prüftoleranzen

Anhang VI