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Regelwerk, EU 2024, Bildung/Kultur - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1083 vom 17.04.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Unabhängige Mediendienste spielen eine einzigartige Rolle im Binnenmarkt. Sie stellen einen sich rasch verändernden und wirtschaftlich wichtigen Sektor dar, der Bürgern und Unternehmen Zugang zu einer Vielfalt an Meinungen und zuverlässigen Informationsquellen bietet und damit die im Allgemeininteresse liegende öffentliche Wächterfunktion erfüllt und für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess unerlässlich ist. Mediendienste sind zunehmend online und grenzüberschreitend verfügbar, unterliegen in den verschiedenen Mitgliedstaaten allerdings nicht den gleichen Vorschriften und dem gleichen Schutzniveau. Wenngleich einige Angelegenheiten in Bezug auf den Sektor der audiovisuellen Medien auf Unionsebene durch die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 4 harmonisiert worden sind, sind der Anwendungsbereich und die Angelegenheiten, die unter die genannte Richtlinie fallen, dennoch begrenzt. Darüber hinaus fallen die Sektoren Hörfunk und Presse - trotz ihrer wachsenden grenzüberschreitenden Relevanz im Binnenmarkt - nicht unter die genannte Richtlinie.

(2) Angesichts der einzigartigen Rolle von Mediendiensten stellt der Schutz der Medienfreiheit und des Medienpluralismus als zwei der tragenden Säulen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ein wesentliches Merkmal eines gut funktionierenden Binnenmarkts für Mediendienste dar. Dieser Markt, einschließlich der audiovisuellen Mediendienste, des Hörfunks und der Presse, hat sich seit Beginn des 21. Jahrhunderts grundlegend verändert und ist zunehmend digital und international geworden. Er bietet viele wirtschaftliche Chancen, weist aber auch eine Reihe von Herausforderungen auf. Die Union sollte den Mediensektor unterstützen, damit dieser Sektor diese Chancen im Binnenmarkt nutzen kann, und gleichzeitig die Werte, die der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam sind, wie der Schutz der Grundrechte, schützen.

(3) Im Bereich der digitalen Medien haben Bürger und Unternehmen in zunehmendem Maße grenzüberschreitenden Zugang zu Medieninhalten und -diensten, die auf ihren persönlichen Geräten unmittelbar verfügbar sind, und konsumieren diese. Dies gilt für audiovisuelle Medien, den Hörfunk und die Presse, die über das Internet leicht zugänglich sind, beispielsweise über Podcasts oder Online-Nachrichtenportale. Die Verfügbarkeit von Inhalten in mehreren Sprachen und ihre leichte Zugänglichkeit über intelligente Geräte wie Smartphones oder tablets erhöhen, wie in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union 5 (im Folgenden "Gerichtshof") festgestellt worden ist, die grenzüberschreitende Relevanz von Mediendiensten. Diese Relevanz wird durch die zunehmende Nutzung und Akzeptanz automatischer Übersetzungs- oder Untertitelungsinstrumente untermauert, die die Sprachbarrieren im Binnenmarkt verringern, sowie durch das Zusammenführen der verschiedenen Arten von Medien, die audiovisuelle und nicht audiovisuelle Inhalte in ein und demselben Angebot kombinieren.

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