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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/739 des Rates vom 22. Februar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren

(ABl. L 2024/739 vom 22.02.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. April 2023 hat der Rat die Verordnung (EU) 2023/888 erlassen.

(2) Angesichts destabilisierender Tätigkeiten externer Akteure steht die Union der Republik Moldau im Hinblick auf die Resilienz, die Sicherheit, die Stabilität, die Volkswirtschaft und die Energieversorgung des Landes nach wie vor mit unverbrüchlicher Unterstützung zur Seite.

(3) In Anbetracht der Lage in der Republik Moldau ist der Rat der Auffassung, dass sechs Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 aufgenommen werden sollten.

(4) Die Verordnung (EU) 2023/888 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 22. Februar 2024.

1) ABl. L 114 vom 02.05.2023 S. 1.


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 wird wie folgt geändert:

1. Unter " A. Natürliche Personen" werden folgende Einträge angefügt:

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2. Folgender Abschnitt " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" und folgender Eintrag werden angefügt:

" B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen"

ENDE

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