VO (EU) 2024/595
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Schwächen und Situationen, in denen Schwächen auftreten können
Artikel 3 Wesentlichkeit einer Schwäche
Artikel 4 Von den meldenden Behörden zu übermittelnde Informationen
Artikel 5 Allgemeine Informationen
Artikel 6 Informationen über wesentliche Schwächen
Artikel 7 Informationen über ergriffene Maßnahmen
Artikel 8 Fristen und Pflicht zur Aktualisierung
Artikel 9 Analyse der bei der EBa eingegangenen Informationen
Artikel 10 Bereitstellung von Informationen für die meldenden Behörden
Artikel 11 Verknüpfung mit anderen Meldungen
Artikel 12 Praktische Umsetzung der Informationserhebung
Artikel 13 Vertraulichkeit
Artikel 14 Datenschutz
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Situationen
Teil 1 Für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden
Teil 2 Aufsichtsbehörden
Teil 3 Benannte Behörden
Teil 4 Abwicklungsbehörden und Einheitlicher Abwicklungsausschuss
Teil 5 Für die Beaufsichtigung des Geschäftsverhaltens zuständige Behörden
Teil 6 Für Zahlungsinstitute zuständige Behörden
Teil 7 Alle anderen Situationen, in denen wesentliche Schwächen festgestellt werden.
Anhang II Angaben zu natürlichen Personen