Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/595
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Schwächen und Situationen, in denen Schwächen auftreten können

Artikel 3 Wesentlichkeit einer Schwäche

Artikel 4 Von den meldenden Behörden zu übermittelnde Informationen

Artikel 5 Allgemeine Informationen

Artikel 6 Informationen über wesentliche Schwächen

Artikel 7 Informationen über ergriffene Maßnahmen

Artikel 8 Fristen und Pflicht zur Aktualisierung

Artikel 9 Analyse der bei der EBa eingegangenen Informationen

Artikel 10 Bereitstellung von Informationen für die meldenden Behörden

Artikel 11 Verknüpfung mit anderen Meldungen

Artikel 12 Praktische Umsetzung der Informationserhebung

Artikel 13 Vertraulichkeit

Artikel 14 Datenschutz

Artikel 15 Inkrafttreten

Anhang I Situationen

Teil 1 Für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden

Teil 2 Aufsichtsbehörden

Teil 3 Benannte Behörden

Teil 4 Abwicklungsbehörden und Einheitlicher Abwicklungsausschuss

Teil 5 Für die Beaufsichtigung des Geschäftsverhaltens zuständige Behörden

Teil 6 Für Zahlungsinstitute zuständige Behörden

Teil 7 Alle anderen Situationen, in denen wesentliche Schwächen festgestellt werden.

Anhang II Angaben zu natürlichen Personen

Anhang III