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Regelwerk, EU 2024, Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/574 der Kommission vom 15. Februar 2024 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission

(ABl. L 2024/574 vom 16.02.2024)



Neufassung -Ersetzt VO (EU) 2017/1454

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten 1, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 2 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erlassen.

(2) Die technischen Formate, die im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 in der ersten Runde der Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten verwendet wurden, haben sich jedoch als unzureichend erwiesen, um qualitativ hochwertige Berichte zu erstellen, was zu Mehrdeutigkeit und unzureichender Berichterstattung geführt hat.

(3) Deshalb ist es erforderlich, diese Mängel zu beheben, indem die Datenerhebung zur Ableitung von Schlüsselindikatoren vereinfacht und die Bezugnahme auf bereits auf nationaler Ebene veröffentlichte Informationen begünstigt wird, und dies bei gleichzeitiger Nutzung der Vorzüge der Anwendung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 in Bezug auf Geodaten und die Sicherstellung der Kohärenz mit verwandten Politikbereichen wie den Richtlinien 2000/60/EG 4, 2008/56/EG 5 und 2009/147/EG 6 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates 7.

(4) Des Weiteren müssen die öffentlichen Behörden in den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG Geodatensätze im Einklang mit den Durchführungsbestimmungen für Metadaten, Netzdienste und die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission 8, einschließlich der Daten gemäß Anhang IV Abschnitt 18 (Verteilung der Arten) der genannten Verordnung, zur Verfügung stellen.

(5) Da der wesentliche Teil der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454, nämlich die im Anhang befindlichen technischen Formate für die Berichterstattung, umfassend geändert wird, sollte diese Durchführungsverordnung aufgehoben und ersetzt werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für invasive gebietsfremde Arten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgesetzt.

Artikel 2

Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Februar 2024

1) ABl. L 317 vom 04.11.2014 S. 35, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1143/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 der Kommission vom 10. August 2017 zur Festlegung der technischen Formate für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 208 vom 11.08.2017 S. 15, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1454/oj).

3) Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.04.2007 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2007/2/oj).

4) Richtlinie

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