Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/564 der Kommission vom 14. Februar 2024 über harmonisierte Normen für Festbrennstoffkessel und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 und der Verordnung (EU) 2015/1189

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/564 vom 15.02.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht Normen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahmen entspricht, auf die sich diese Normen beziehen.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7764 final 3 hat die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) beauftragt, harmonisierte Normen zur Unterstützung der Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 4 und der Verordnung (EU) 2015/1189 5 auszuarbeiten. Insbesondere beauftragte die Kommission das CEN, die Norm EN 303-5:2012 hinsichtlich der Bestimmung der Energieeffizienz und der Schadstoffemissionen von Festbrennstoffkesseln anzupassen und ihren Anwendungsbereich auf Festbrennstoffkessel mit einer Wärmeleistung zwischen 500 kW und 1.000 kW sowie auf Festbrennstoffkessel, die mit nicht holzartiger Biomasse betrieben werden, auszuweiten. Zudem beauftragte die Kommission das CEN, die Normen EN 303-5:2012 und EN 13203-5:2015 oder eine andere einschlägige Norm hinsichtlich der Bestimmung der Warmwasserbereitungseffizienz von Festbrennstoff-Kombiheizgeräten anzupassen.

(3) Das CEN hat auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses C(2016) 7764 final die Arbeit zur Anpassung der harmonisierten Norm EN 303-5:2012 hinsichtlich der Bestimmung der Energieeffizienz und der Schadstoffemissionen von Festbrennstoffkesseln abgeschlossen. Diese harmonisierte Norm entspricht den für sie geltenden Anforderungen.

(4) Die Kommission zog daher den Schluss, dass die Fundstelle der Norm EN 303-5:2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden sollte, um bei deren Einhaltung von der Konformität mit den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 und der Verordnung (EU) 2015/1189 gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG ausgehen zu können.

(5) Das CEN widerrief die Norm EN 303-5:2021 jedoch, bevor ihre Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, und ersetzte sie nach Ablauf der im Durchführungsbeschluss C(2016) 7764 final für die Annahme des Auftrags festgelegten Frist durch die Norm EN 303-5:2021+A1:2022.

(6) Die Änderung A1:2022 der Norm EN 303-5:2021 hat keine Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 und der Verordnung (EU) 2015/1189.

(7) Im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission 6 wurde die Fundstelle der Norm EN 303-5:2021+A1:2022 veröffentlicht, um von der Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 7

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.02.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X