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Beschluss (GASP) 2024/333 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
(ABl. L 2024/333 vom 16.01.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. September 2016 den Beschluss (GASP) 2016/1693 1 angenommen.
(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da"esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollte eine weitere Person in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte der Eintrag zu einer verstorbenen Person aus dem Anhang gestrichen werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024.
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird Abschnitt A (In den Artikeln 2 und 3 genannte Personen) wie folgt geändert:
1. Eintrag 16 (Bonomade Machude OMAR) wird gestrichen.
2. Folgender Eintrag wird angefügt:
"17. Andreas Martin MÜLLER (alias Ahmed Khaled Müller, Abu Nusaibah, Abu Nusaiba, Abu Nussaiba, Miqdad, Abu Miqdad, Yasser Murat, Mr Akam, Abu Shahid, Nigeri); Geburtsdatum: 15. Februar 1972; Geburtsort: Cochem, Rheinland-Pfalz, Deutschland; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: deutsch; Reisepass Nr. C73TV06C9; Ausweis Nr. 5210375966."
ENDE |
(Stand: 17.04.2024)
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