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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2892 der Kommission vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2725 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Pockenseuche der Schafe und Ziegen in bestimmten Mitgliedstaaten

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023)9109)
(Nur der griechische und der bulgarische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2892 vom 22.12.2023)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (" Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 259 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Pockenseuche der Schafe und Ziegen ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Ziegen und Schafe befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen von Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und ihrer Erzeugnisse innerhalb der Union sowie von Ausfuhren in Drittländer führen kann. Im Fall eines Ausbruchs dieser Seuche bei Ziegen und Schafen besteht ein ernstes Risiko einer Ausbreitung der Seuche auf andere ziegen- und schafhaltende Betriebe.

(2) Die Pockenseuche der Schafe und Ziegen ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission 2 als Seuche der Kategorie a definiert. Des Weiteren ergänzt die Delegierte Verordnung 2020/687 der Kommission 3 die Vorschriften für die Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/429, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuchen der Kategorien A, B und C definiert sind. Insbesondere sehen die Artikel 21 und 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 bei Ausbruch einer Seuche der Kategorie A, unter die auch die Pockenseuche der Schafe und Ziegen fällt, die Einrichtung einer Sperrzone und bestimmte dort durchzuführende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor. Darüber hinaus ist in Artikel 21 Absatz 1 der genannten Delegierten Verordnung vorgesehen, dass die Sperrzone eine Schutzzone, eine Überwachungszone und erforderlichenfalls weitere Sperrzonen um oder angrenzend an die Schutz- und die Überwachungszone umfasst.

(3) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2725 der Kommission 4 wurde im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/429 erlassen und enthält bestimmte Sofortmaßnahmen nach bestätigten Ausbrüchen der Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Bulgarien und Griechenland.

(4) Insbesondere müssen gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2725 die von den beiden genannten Mitgliedstaaten nach Ausbrüchen der Pockenseuche der Schafe und Ziegen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 abgegrenzten Sperrzonen mindestens die im Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses aufgeführten Gebiete umfassen. Darüber hinaus werden im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2725 bestimmte Maßnahmen festgelegt, die zusätzlich zu den in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 festgelegten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in den weiteren Sperrzonen anzuwenden sind.

(5) Seit der Bestätigung eines einzigen Ausbruchs in der Provinz Burgas am 16. September 2023 wurden in Bulgarien bisher keine neuen Ausbrüche der Pockenseuche der Schafe und Ziegen gemeldet. Infolgedessen wurden in diesem Mitgliedstaat seit dem 30. November 2023 alle Sperrzonen aufgehoben.

(6) Seit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2725 hat Griechenland der Kommission zwei weitere Ausbrüche der Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Betrieben, in denen Schafe gehalten werden, im Regionalbezirk Phthiotis in der Region Mittelgriechenland gemeldet. Dies sind die ersten in der Region Mittelgriechenland und auf dem griechischen Festland im Allgemeinen gemeldeten Ausbrüche der Pockenseuche der Schafe und Ziegen.

(7) Die zuständige Behörde Griechenlands hat die Kommission nach den jüngsten Ausbrüchen der Pockenseuche der Schafe und Ziegen im Regionalbezirk Phthiotis über die derzeitige Lage in Bezug auf diese Seuche in ihrem Hoheitsgebiet unterrichtet und die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen.

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