Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2854
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen

Artikel 3 Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer

Artikel 4 Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten

Artikel 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte

Artikel 6 Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten

Artikel 7 Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen

Kapitel III
Pflichten der Dateninhaber, die gemäss dem Unionsrecht Verpflichtet sind, Daten bereitzustellen

Artikel 8 Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen

Artikel 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten

Artikel 10 Streitbeilegung

Artikel 11 Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten

Artikel 12 Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen

Kapitel IV
Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen

Artikel 13 Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden

Kapitel V
Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen aussergewöhnlicher Notwendigkeit

Artikel 14 Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit

Artikel 15 Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung

Artikel 16 Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union

Artikel 17 Datenbereitstellungsverlangen

Artikel 18 Erfüllung von Datenverlangen

Artikel 19 Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union

Artikel 20 Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit

Artikel 21 Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter

Artikel 22 Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Kapitel VI
Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten

Artikel 23 Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel

Artikel 24 Tragweite der technischen Verpflichtungen

Artikel 25 Vertragsklauseln für den Wechsel

Artikel 26 Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten

Artikel 27 Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben

Artikel 28 Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld

Artikel 29 Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten

Artikel 30 Technische Aspekte des Wechsels

Artikel 31 Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste

Kapitel VII
Unrechtmässiger staatlicher Zugang zu und unrechtmässige staatliche Übermittlung von nichtpersonenbezogenen Daten im internationalen Umfeld

Artikel 32 Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld

Kapitel VIII
Interoperabilität

Artikel 33 Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen

Artikel 34 Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten

Artikel 35 Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten

Artikel 36 Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen

Kapitel IX
Anwendung und Durchsetzung

Artikel 37 Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren

Artikel 38 Recht auf Beschwerde

Artikel 39 Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 40 Sanktionen

Artikel 41 Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln

Artikel 42 Rolle des EDIB

Kapitel X
Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG

Artikel 43 Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 44 Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung

Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 46 Ausschussverfahren

Artikel 47 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394

Artikel 48 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828

Artikel 49 Bewertung und Überprüfung

Artikel 50