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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2721 des Rates vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

(ABl. L 2023/2721 vom 05.12.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 ist der Rat der Auffassung, dass seine Anwendung bis zum 8. Dezember 2026 verlängert werden sollten. Darüber hinaus hält es der Rat für angebracht, im Zusammenhang mit dem bestehenden Ausnahmemechanismus eine Überprüfungsklausel aufzunehmen.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollte die Anwendung der in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2024 verlängert werden. Die Einträge zu neun in jenem Anhang aufgeführten natürlichen Personen und drei Organisationen sollten aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 10 erhält folgende Fassung:

" Artikel 10

(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 8. Dezember 2026 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 2 und 3 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2024.

(2) Die in Artikel 4 Absatz 1 genannte Ausnahme wird in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2023.

1) Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 07.12.2020 S. 13).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

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ENDE

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(Stand: 18.12.2023)

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