Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2701
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

1. Administrative Informationen

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

2. Produktzusammensetzung und -Formulierung

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art der Formulierung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Beschreibung der Verwendung Tabelle 1: Verwendung # 1 - Desinfektion von Klärschlamm

Tabelle 1: Verwendung # 1 - Desinfektion von Klärschlamm

4.2. Beschreibung der Verwendung Tabelle 2: Verwendung # 2 - Desinfektion von Gülle und Stallmist

Tabelle 2: Verwendung # 2 - Desinfektion von Gülle und Stallmist

4.3. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 3: Verwendung # 3 - Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln

4.4. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 4: Verwendung # 4 - Desinfektion von Tierunterkünften; Kalken von Wänden

4.5. Beschreibung der Verwendung

5. Anweisungen für die Verwendung

5.1. Anwendungsbestimmungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6.