Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2649
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

1. Administrative Angaben

1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts

1.2. Zulassungsinhaber

1.3. Hersteller des Produkts

1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

2. Zusammensetzung und Formulierung des Produkts

2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

2.2. Art der Formulierung

3. Gefahren- und Sicherheitshinweise

4. Zugelassene Verwendung(en)

4.1. Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1: Verwendung # 1 - Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der professionellen Tierhaltung - berufsmäßiger Verwender

4.2. Beschreibung der Verwendung

4.3. Beschreibung der Verwendung

5. Allgemeine Verwendungshinweise

5.1. Verwendungsanweisungen

5.2. Risikominderungsmaßnahmen

5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

6.