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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft - Berufe

Empfehlung (EU) 2023/2611 der Kommission vom 15. November 2023 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

(ABl. L 2023/2611 vom 24.11.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Arbeitskräftemangel der Union schränkt ihre Fähigkeit erheblich ein, sich an die aktuellen Veränderungen anzupassen, zu denen es in Bezug auf die Art der Arbeit, die Produktion und die Kommunikation in den Volkswirtschaften und auf den Arbeitsmärkten kommt.

(2) Arbeitgeber in der gesamten Union berichten regelmäßig über Schwierigkeiten, hinlänglich qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Darüber hinaus wird erwartet, dass aufgrund der Bevölkerungsalterung immer weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden und sich der Fachkräftemangel künftig weiter verschärfen wird. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), von denen es in der Union 25 Mio. gibt, sind davon besonders betroffen, weil es für sie problematisch ist, die zur Sicherung von nachhaltigem Wachstum, Skalierbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit geeigneten Fachkräfte zu finden.

(3) Der Mangel an qualifiziertem Personal betrifft alle industriellen Ökosysteme in zahlreichen Mitgliedstaaten, wobei die Zahl der offenen Stellen für Arbeitskräfte mit hoher, mittlerer und geringer Qualifikation steigt. In Sektoren wie dem Baugewerbe, dem verarbeitenden Gewerbe, der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), dem Verkehr, den professionellen Dienstleistungen sowie Gesundheit und Langzeitpflege kommt es zu anhaltenden Engpässen. Zudem hat sich der Arbeitskräftemangel in für den ökologischen Wandel maßgeblichen Schlüsselsektoren zwischen 2015 und 2021 verdoppelt. Verschärft wird dies dadurch, dass Unternehmen nur schwer Arbeitskräfte mit ausreichenden digitalen Kompetenzen finden und sich das Einstellen von IKT-Fachleuten als besonders schwierig erweist.

(4) Der Fachkräftemangel gefährdet erheblich die Bestrebungen der Union, weiterhin weltweit im Wettbewerb zu bestehen, eine führende Rolle zu spielen und eine Drehscheibe für Netto-Null-Technologien zu bleiben sowie ehrgeizige Klima- und Energieziele zu erreichen. Außerdem wird dadurch die Fähigkeit der Union eingeschränkt, das Potenzial des ökologischen und des digitalen Wandels zu nutzen, ihre technologische Führungsrolle zu stärken, Wachstum und Innovation zu fördern und effizient auf Notsituationen wie die COVID-19-Pandemie oder geopolitische Konflikte zu reagieren. Wegen Qualifikationsdefiziten in spezifischen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege werden die Kapazitäten zur Betreuung der alternden Bevölkerung und zur Gewährleistung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle eingeschränkt.

(5) Zur Behebung dieses Fachkräftemangels sind umfangreiche Investitionen in Weiterbildung und Umschulung ebenso erforderlich wie Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beteiligung am Arbeitsmarkt von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter zu fördern, die Mobilität von Arbeitskräften zu erleichtern, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Menschen mit den benötigten Kompetenzen dafür anzuwerben, eine Stelle in der Union anzutreten.

(6) Die Union hat beständig Maßnahmen unterstützt, um dem Qualifikationsdefizit und dem Arbeitskräftemangel durch eine Maximierung des Potenzials der einheimischen Arbeitskräfte zu begegnen. Dazu zählen Initiativen zur Steigerung der Mobilität der Arbeitskräfte im Binnenmarkt, wie das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES). Darüber hinaus soll die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen, Personen mit Behinderungen und Personen mit Migrationshintergrund erhöht werden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, dass auch unterrepräsentierte Gruppen wie Jugendliche, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET), einbezogen werden. In der Europäischen Kompetenzagenda (2020) 1 werden zwölf Maßnahmen, mit denen Einzelpersonen und Unternehmen bei der Entwicklung und Nutzung ihrer Kompetenzen unterstützt werden sollen, dargelegt, darunter die Empfehlungen des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung 2 und zu den individuellen Lernkonten 3, die Microcredentials 4 und die Einführung des Kompetenzpakts. Der Kompetenzpakt stärkt die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Organisationen, mit der die gemeinsamen einschlägigen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsmarkts intensiviert werden, und unterstützt breit angelegte Partnerschaften in industriellen Ökosystemen von zentraler Bedeutung.

(7) Die Union arbeitet weiter auf einen inklusiven Ansatz hin, um den Arbeitskräftemangel auszugleichen, und es dabei insbesondere Menschen aller Generationen in der Union zu ermöglichen, ihre Lebensplanung zu verwirklichen und ihr Potenzial in die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt einzubringen. Zu diesem Zweck stehen den Mitgliedstaaten umfassende politische Instrumente der Union zur Verfügung, insbesondere die Mitteilung der Kommission "Demografischer Wandel in Europa: ein Instrumentarium zur Bewältigung der Herausforderungen", die darauf abzielen, Familienleben und bezahlte Arbeit besser in Einklang zu bringen, jüngere Generationen zu unterstützen und es ihnen zu ermöglichen, sich zu entfalten, sowie die Teilhabe älterer Generationen zu stärken und ihr Wohlergehen zu erhalten.

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