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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2598 der Kommission vom 11. September 2023 zur Berichtigung der slowenischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl

(ABl. L 2023/2598 vom 20.11.2023)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 75 Absatz 2 und Artikel 78 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die slowenische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission 2 enthält in Artikel 8 Absatz 6 einen Fehler im Zusammenhang mit den Anforderungen an den Ursprungsort. Durch diesen Fehler wird die Bedeutung jener Bestimmung verändert.

(2) Die slowenische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. September 2023

1) ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission vom 29. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission (ABl. L 284 vom 04.11.2022 S. 1).


ENDE

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