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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2573 des Rates vom 13. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2023/2573 vom 14.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 erlassen.

(2) Am 20. Oktober 2023 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person in der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 aktualisiert.

(3) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden.

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2023.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 17.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 erhält Eintrag 1 folgende Fassung:

"1. Jimmy CHERIZIER (alias "Barbecue") hat Handlungen begangen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Haiti bedrohen, sowie Handlungen geplant, gesteuert oder begangen, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. Jimmy Cherizier ist einer der einflussreichsten Bandenführer Haitis und steht an der Spitze eines Verbunds haitianischer Banden, der als "G9-Familie und Verbündete" bekannt ist.

Funktion: Ehemaliger Polizeibeamter

Geburtsdatum: 30. März 1977

Geburtsort: Port-au-Prince, Haiti

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Nationale Kennziffer: 001-843-989-7 (NIF - Haiti)

Anschrift: 16, Imp Manius, Delmas 40 B, Port-au-Prince, Haiti

Datum der Benennung durch die Vereinten Nationen: 21. Oktober 2022

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Während seiner Zeit als Beamter der Haitianischen Nationalpolizei plante Cherizier den tödlichen Angriff auf Zivilpersonen im Stadtviertel La Saline in Port-au-Prince im November 2018 und beteiligte sich auch aktiv daran. Bei diesem Angriff wurden mindestens 71 Menschen getötet, mehr als 400 Häuser zerstört und mindestens sieben Frauen von bewaffneten Banden vergewaltigt. Unter der Führung Cheriziers verübten bewaffnete Gruppen in den Jahren 2018 und 2019 koordinierte, brutale Angriffe in Stadtvierteln von Port-au-Prince. Im Mai 2020 setzten bewaffnete Banden unter der Führung Cheriziers mehrere Stadtviertel von Port-au-Prince einem fünftägigen Angriff aus, bei dem Zivilpersonen getötet und Häuser in Brand gesetzt wurden. Seit dem 11. Oktober 2022 blockieren Cherizier und sein Bandenverbund "G9-Familie und Verbündete" aktiv den ungehinderten Transport von Treibstoff aus dem Tanklager von Varreux, dem größten in Haiti. Seine Aktionen haben unmittelbar zur wirtschaftlichen Lähmung und humanitären Krise in Haiti beigetragen."

ENDE

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(Stand: 14.11.2023)

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