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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2435 des Rates vom 26. Oktober 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2023/2435 vom 27.10.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Der Rat hat die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf Eintrag 84 in Abschnitt a und Eintrag 17 in Abschnitt B in der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Einträge geändert werden. Darüber hinaus sollte auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen der Eintrag für eine weitere in diesem Anhang aufgeführte Person geändert werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2023.

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1.


.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 ("Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen") wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt " A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen" erhalten die Einträge 84 und 93 die folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"84. Naing Htut Aung Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma,
Geburtsdatum: 27.1.1968,
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 12/MAKAYa 118765
Naing Htut Aung ist Direktor und alleiniger Anteilseigner der International Gateways Group of Company Limited (IGGC), die im Handelssektor tätig ist. Er unterhält enge Verbindungen zur militärischen Führung in Myanmar.
Über die IGGC hat Naing Htut Aung die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Jahr 2017 auf einer Veranstaltung zur Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit den "Säuberungen" im Staat Rakhine finanziell unterstützt und im Jahr 2023 anlässlich des Tags der Streitkräfte Spenden an die Tatmadaw geleistet. Darüber hinaus wurde Naing Htut Aung als ein Importeur und Vermittler von Waffen, militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Tatmadaw ermittelt, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden.
Durch seinen Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen der Zivilbevölkerung zu verüben sowie Tätigkeiten durchzuführen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat Naing Htut Aung die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.
8.11.2022
93. Myo Myint Oo Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma,
Geburtsort: Myanmar/Birma,
Geschlecht: männlich
Myo Myint Oo ist seit dem 5. August 2022 Minister der Union für Energie. Als der Regierung angehörender Minister ist er Teil des Militärregimes.
Unter seiner Aufsicht erwirtschaftet das von der EU gelistete Myanmar Oil and Gas Enterprise (MOGE) Einnahmen für den von der EU gelisteten Staatsverwaltungsrat (SAC) und das Myanmar Petroleum Enterprise, das an der Einfuhr und dem Vertrieb von Flugkraftstoffen, auch für Jagdflieger und andere militärische Luftfahrzeuge, beteiligt ist.

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