Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2185 der Kommission vom 11. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

(ABl. L 2023/2185 vom 12.10.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/96 1, insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgeführt, die mit dem Regime des ehemaligen Präsidenten Saddam Hussein in Verbindung standen und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und die dem Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen unterliegen.

(2) Am 5. Oktober 2023 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Vermögen einzufrieren ist, zu streichen.

(3) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. Oktober 2023

1) ABl. L 169 vom 08.07.2003 S. 6.


.

Anhang

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird folgender Eintrag gestrichen:

"26. NAME: Walid Hamid Tawfiq Al-Tikriti

ALIAS: Walid Hamid Tawfiq al-Nasiri

GEBURTSDATUM/-ORT: 1954, Tikrit

STAATSANGEHÖRIGKEIT: Irak

GRUNDLAGE UNSC-RESOLUTION 1483:

Gouverneur von Basra"

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.10.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion