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Regelwerk, EU 2023, Naturschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2157 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 in Bezug auf die Beschreibung der Struktur des Haushaltscodes sowie Art und Format der für die Überwachung und Evaluierung der GAP-Strategiepläne bereitzustellenden Informationen

(ABl. L 2023/2157 vom 18.10.2023)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2021/2115 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 1, insbesondere auf Artikel 133 und Artikel 134 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Anzahl der Stellen, die in Anhang IV Nummer 2 Buchstabe a Ziffer iv der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission 2 dem Haushaltscode zugewiesen wurden, hat sich als unzureichend erwiesen, um dem Bedarf der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anzahl der Einheitsbeträge für GAP-Interventionen gerecht zu werden. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz sollte in der Beschreibung des zu meldenden Haushaltscodes der Verweis auf die Anzahl der Stellen gestrichen und Nummer 2 Buchstabe a Ziffer iv des genannten Anhangs entsprechend geändert werden.

(2) In Anhang V Nummer 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 sind die jährlich zu meldenden Marktinformationen für andere Sektoren gemäß Artikel 42 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt. Um den Organisationsgrad im Sektor Obst und Gemüse, im Sektor Hopfen und im Sektor Olivenöl und Tafeloliven bewerten zu können, der eine bessere Bewertung des Erfassungsbereichs der Gemeinsamen Agrarpolitik ermöglicht, sollten Daten über die Gesamtfläche der Obst- und Gemüseerzeugung, der Hopfenerzeugung sowie der Olivenöl- und der Tafelolivenerzeugung von Erzeugern erhoben werden, die in Erzeugerorganisationen, länderübergreifenden Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und länderübergreifenden Vereinigungen von Erzeugerorganisationen organisiert sind. Um die Erhebung dieser Daten zu gewährleisten, sollte in Nummer 7 des genannten Anhangs "Formular A.7" geändert werden.

(3) Um die Erhebung von Daten über das Budget grenzübergreifender/transnationaler operationeller Gruppen und die Gesamtmittelausstattung der nicht aus dem ELER unterstützten operationellen Gruppen sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten zusätzliche Daten über zusätzliche nicht nationale Finanzierungen oder private Beiträge bereitstellen. Anhang VI Nummer 1 Buchstabe n Ziffer iv und Buchstabe p der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 sollten daher geändert werden.

(4) Gemäß Artikel 2 Buchstabe d der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Evaluierung der GAP-Strategiepläne gegebenenfalls spezifische Interventionen oder Themen der GAP-Strategiepläne bewerten. In Anhang II Nummer 4 Buchstabe b der genannten Durchführungsverordnung wird fälschlicherweise auf Artikel 2 Buchstabe e der genannten Durchführungsverordnung Bezug genommen, während auf Buchstabe d jenes Artikels Bezug genommen werden sollte. Im Interesse der Klarheit und der Kohärenz sollte Nummer 4 Buchstabe b des genannten Anhangs entsprechend berichtigt werden.

(5) Berichtigungen einiger Fehler in den Bestimmungen über die Kennzeichnung der Variablen in den Anhängen II, IV und VI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 sind ebenfalls erforderlich.

(6) Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 sollte daher entsprechend geändert und berichtigt werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Gemeinsame Agrarpolitik

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Änderungsbestimmungen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 wird wie folgt geändert:

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