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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2127 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. L 2023/2127 vom 10.10.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2023. Auf Grundlage einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2024 verlängert und die Begründungen für sechs natürliche Personen und eine Einrichtung, die im Anhang jenes Beschlusses aufgeführt sind, aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 9 erhält folgende Fassung:

" Artikel 9

Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2023.

1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 58).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1" erhalten die Einträge 7, 8, 11, 17, 18 und 19 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"7. Rosario María MURILLO ZAMBRANa
Alias: Rosario María MURILLO DE ORTEGA
Position(en): Vizepräsidentin der Republik Nicaragua (seit 2017). Ehefrau von Präsident Daniel Ortega
Geburtsdatum: 22. Juni 1951
Geburtsort: Managua, Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A00000106 (Nicaragua)
Vizepräsidentin Nicaraguas, First Lady von Nicaragua und eine Anführerin der Sandinistischen Jugend. Laut Präsident Daniel Ortega, der sie als die de facto "Ko-Präsidentin" des Landes vorstellt, teilt Rosario María Murillo Zambrana die Macht zur Hälfte mit ihm. Sie spielte eine entscheidende Rolle beim Anstoß zur und bei der Rechtfertigung der Repression von Demonstrationen der Opposition unter der Führung der nicaraguanischen Nationalpolizei im Jahr 2018. Im Juni 2021 bedrohte sie die nicaraguanische Opposition öffentlich und diskreditierte unabhängige Journalisten. Diese Drohungen haben sich seither wiederholt. Im Februar 2023 enthüllte Daniel Ortega, dass Rosario María Murillo Zambrana die Initiatorin neuer Repressionen ist, und zwar im Zusammenhang mit der Ausweisung und dem Entzug der Staatsbürgerschaft von 222 politischen Gefangenen.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua.
2.8.2021
8. Gustavo Eduardo PORRAS CORTÉS Position(en): Präsident der Nationalversammlung der Republik Nicaragua (seit Januar 2017)
Geburtsdatum: 11. Oktober 1954
Geburtsort: Managua, Nicaragua
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Seit Januar 2017 Präsident der Nationalversammlung Nicaraguas und seit 1996 Mitglied der nationalen Leitung der Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront (FSLN).

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(Stand: 17.10.2023)

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