Regelwerk, EU 2023

Empf. C/2023/1553
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Anhang

1. Einführung

2. Verbindliche Umsetzungs- und Durchführungsbestimmungen

2.1. Ermöglichung der Einrichtung von Finanzierungsfazilitäten und der Kombination von Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumenten und technischer Hilfe

Tabelle 2-1.: Artikel 30 Absätze 1 und 2

2.2. Unterstützung von Kreditprodukten im Bereich Energieeffizienz

Tabelle 2-2.: Artikel 30 Absatz 3 Satz 1

2.3. Ermöglichung von On-Bill-Modellen oder Programmen zur Finanzierung über Steuern

Tabelle 2-3.: Artikel 30 Absatz 3 Satz 2

2.4. Sicherstellung, dass die Finanzinstitute sich der Möglichkeiten zur Beteiligung an der Finanzierung von Energieeffizienzverbesserungen bewusst sind

Tabelle 2-4.: Artikel 30 Absatz 3 Satz 3

2.5. Einrichtung von Kreditbürgschaftsfazilitäten im Bereich Energieeffizienz

Tabelle 2-5.: Artikel 30 Absatz 3 Satz 4

2.6. Lokales Fachwissen, technische Hilfe und finanzielle Unterstützung für die Modernisierung von individuellen Wärme- und Kältesystemen sowie Fernwärme- und Fernkältesystemen

Tabelle 2-6.: Artikel 30 Absätze 4 und 5

3. Nationale Energieeffizienzfonds

Tabelle 3-1.: Artikel 30 Absätze 11, 12, 13, 14, 15

3.1. Umfang und Ziele

3.2. Wahl der strategischen Maßnahmen

3.3. Erfüllung der in anderen Artikeln festgelegten Verpflichtungen durch Beiträge zu den nationalen Energieeffizienzfonds

4. Berichtspflichten

Tabelle 4-1.: Artikel 30 Absätze 17 und 18

4.1. Umfang und Ziele