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Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1759 der Kommission vom 11. September 2023 über die harmonisierten Normen für Haushaltsgeschirrspüler zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2022 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017

(ABl. L 224 vom 12.09.2023 S. 100)



Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2021/913

Ergänzende Informationen
Normenübersicht 

Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahmen entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 4 und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission 3 sind die einschlägigen Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltsgeschirrspüler festgelegt. Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2022 wurde durch die Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission 4 geändert.

(2) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 muss die Kommission nach dem Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 16 jener Verordnung, in dem spezifische Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt werden, im Amtsblatt der Europäischen Union Verweise auf die harmonisierten Normen veröffentlichen, die die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllen. Werden bei der Bewertung der Konformität eines Produkts solche harmonisierten Normen angewendet, ist davon auszugehen, dass das Modell die einschlägigen Anforderungen des delegierten Rechtsakts an die Messung und Berechnung erfüllt. In Artikel 3 und Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 der Kommission 6 sind Anforderungen an die Messung und Berechnung für Haushaltsgeschirrspüler festgelegt. Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission 7 geändert.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2020) 4329 8 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Überarbeitung geltender harmonisierter Normen für Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2019/2022, der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission 9, der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 der Kommission 10.

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(Stand: 18.09.2023)

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