VO (EU) 2023/1695
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Offene Punkte
Artikel 4 Sonderfälle
Artikel 5 Durchführung
Artikel 6 Verfügbarkeit fahrzeugseitiger ETCS-, ATO- und FRMCS-Produkte
Artikel 7 Klasse-B-Systeme
Artikel 8 Von der Union geförderte Vorhaben
Artikel 9 Behebung von Fehlern
Artikel 10 Künftiges Bahnmobilfunksystem
Artikel 11 Innovative Lösungen
Artikel 12 ERTMS-Kompatibilität und künftige Änderungen
Artikel 13 Kompatibilität der Zugortung
Artikel 14 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 15 Inkrafttreten
1. Einleitung
1.1. Technischer Anwendungsbereich1.2. Geografischer Anwendungsbereich
1.3. Inhalt dieser TSI
2. Definition der Teilsysteme und Anwendungsbereich
2.1. Einleitung2.2. Anwendungsbereich
2.3. Streckenseitige Level (ETCS)
3. Grundlegende Anforderungen an die ZZS-Teilsysteme
3.1. Allgemeines3.2. Besondere Aspekte der ZZS-Teilsysteme
3.2.1. Sicherheit3.2.2. Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit
3.2.3. Technische Kompatibilität
3.2.3.1. Konstruktive Kompatibilität3.3. Grundlegende Anforderungen, die nicht unmittelbar unter diese TSI fallen
3.3.1. Sicherheit3.3.2. Gesundheit
3.3.3. Umweltschutz
3.3.4. Technische Kompatibilität
3.3.4.1. Eisenbahninterne elektromagnetische Verträglichkeit3.3.5. Zugänglichkeit
4. Beschreibung der Teilsysteme
4.1. Einleitung4.1.1. Eckwerte4.1.2. Anforderungsübersicht
4.1.3. Teile der ZZS-Teilsysteme
4.2. Funktionale und technische Spezifikationen der Teilsysteme
4.2.1. Für die Interoperabilität relevante Zuverlässigkeits-, Verfügbarkeits- und Sicherheitsmerkmale der Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung4.2.1.1. Sicherheit4.2.1.2. Verfügbarkeit/Zuverlässigkeit
4.2.2. Fahrzeugseitige ETCS-Funktionalität
4.2.3. Streckenseitige ETCS-Funktionalität
4.2.4. Mobilkommunikationsfunktionen für Eisenbahnen - RMR
4.2.4.1. Grundlegende Kommunikationsfunktion4.2.4.2. Sprach- und Betriebskommunikationsanwendungen
4.2.4.3. Datenkommunikationsanwendungen für ETCS und ATO
4.2.5. RMR-, ETCS- und ATO-Luftschnittstellen
4.2.5.1. RMR-Luftschnittstelle4.2.5.2. Eurobalise-Kommunikation mit dem Zug für ERTMS-Anwendungen
4.2.5.3. Euroloop-Kommunikation mit dem Zug für ERTMS-Anwendungen
4.2.6. Fahrzeugseitige interne ZZS-Schnittstellen
4.2.6.1. ETCS- und Klasse-B-Zugsicherung4.2.6.2. Schnittstelle zwischen RMR-Datenkommunikation und ETCS-/ATO-Anwendungen
4.2.6.3. Weg- und Geschwindigkeitsmessung
4.2.6.4. Schnittstelle zwischen ATO und ETCS
4.2.6.5. Zusätzliche interne Schnittstellen der fahrzeugseitigen ZZS
4.2.7. Streckenseitige interne ZZS-Schnittstellen
4.2.7.1. Funktionale Schnittstelle zwischen ETCS-Streckenzentralen (RBC)4.2.7.2. RBC/RBC
4.2.7.3. RMR/streckenseitiges ETCS und RMR/streckenseitiges ATO
4.2.7.4. Eurobalise/LEU
4.2.7.5. Euroloop/LEU
4.2.8. Schlüsselmanagement
4.2.9. ETCS-ID-Management
4.2.10. Streckenseitige Zugortungsanlagen
4.2.11. Elektromagnetische Verträglichkeit zwischen Fahrzeug und streckenseitiger ZZS-Ausrüstung
4.2.12. ETCS-DMI (ETCS-Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine)
4.2.13. RMR-DMI (RMR-Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine)
4.2.13.1. GSM-R-DMI (GSM-R-Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine)4.2.13.2. FRMCS-DMI (FRMCS-Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine)
4.2.14. Schnittstelle zur gesetzlichen Fahrdatenaufzeichnung
4.2.15. Streckenseitige ZZS-Objekte
4.2.16. Bau von in ZZS-Teilsystemen verwendeter Ausrüstung
4.2.17. ETCS- und Funk-Systemkompatibilität
4.2.17.1. ETCS-Systemkompatibilität4.2.17.2. Anforderungen an die ETCS-Systemkompatibilität
4.2.17.3. Funk-Systemkompatibilität
4.2.17.4. Anforderungen an die Funk-Systemkompatibilität
4.2.18. Fahrzeugseitige ATO-Funktionalität
4.2.19. Streckenseitige ATO-Funktionalität
4.2.20. Technische Dokumentation zur Instandhaltung
4.2.20.1. Verantwortung des Ausrüstungsherstellers4.2.20.2. Verantwortung des Antragstellers für die Prüfung des Teilsystems
4.2.20.3. Systemidentifikator
4.3. Funktionale und technische Spezifikationen der Schnittstellen zu anderen Teilsystemen4.4. Betriebsvorschriften
4.5. Instandhaltungsvorschriften
4.6. Berufliche Kompetenzen
4.7. Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz
4.8. Register
4.9. Streckenkompatibilitätsprüfungen vor dem Einsatz genehmigter Fahrzeuge
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1. Begriffsbestimmung5.2. Liste der Interoperabilitätskomponenten
5.2.1. Grundlegende Interoperabilitätskomponenten5.2.2. Gruppierung von Interoperabilitätskomponenten
5.3. Leistungsmerkmale und Spezifikationen der Komponenten
6. Konformitäts- und/oder Gebrauchstauglichkeitsbewertung der Komponenten und Prüfung der Teilsysteme
6.1. Einleitung6.1.1. Allgemeine Grundsätze6.1.1.1. Einhaltung der Eckwerte6.1.1.2. Teilkonformität mit den TSI-Anforderungen
6.1.2. Grundsätze für die Prüfung von ETCS, ATO und RMR
6.1.2.1. Grundsatz6.1.2.2. Betriebliche Prüfszenarien
6.1.2.3. Anforderungen an betriebliche Prüfszenarien
6.2. Interoperabilitätskomponenten
6.2.1. Bewertungsverfahren für ZZS-Interoperabilitätskomponenten6.2.2. Module für ZZS-Interoperabilitätskomponenten
6.2.3. Bewertungsanforderungen
6.2.4. Besondere Aspekte
6.2.4.2. Klasse-B-Schnittstellen6.2.4.3. Prüfungen der ETCS- und Funk-Systemkompatibilität für Interoperabilitätskomponenten
6.3. ZZS-Teilsysteme
6.3.1. Bewertungsverfahren für ZZS-Teilsysteme6.3.2. Module für ZZS-Teilsysteme
6.3.2.1. Fahrzeugseitiges Teilsystem6.3.2.2. Streckenseitiges Teilsystem
6.3.2.3. Bedingungen für die Verwendung von Modulen für das fahrzeugseitige und das streckenseitige Teilsystem
6.3.3. Anforderungen an die Bewertung fahrzeugseitiger Teilsysteme
6.3.3.1. Prüfungen der ETCS- und Funk-Systemkompatibilität6.3.4. Anforderungen an die Bewertung streckenseitiger Teilsysteme
6.4. Bestimmungen für die Teilbewertung von TSI-Anforderungen
6.4.1. Bewertung von Teilen der ZZS-Teilsysteme6.4.2. Zwischenprüfbescheinigung
6.5. Fehlermanagement
6.5.1. Inhalt der EG-Bescheinigungen6.5.2. Inhalt der EG-Erklärungen
7. Umsetzung der TSI "Zugsteuerung/zugsicherung und Signalgebung"
7.1. Einleitung7.2. Allgemein geltende Vorschriften
7.2.1. Aufrüstung oder Erneuerung von ZZS-Teilsystemen oder Teilen davon7.2.2. Änderungen an einem bestehenden fahrzeugseitigen Teilsystem
7.2.2.1. Vorschriften zum Umgang mit Änderungen an fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystemen7.2.2.2. Bedingungen für eine Änderung der fahrzeugseitigen ETCS-Funktionalität, die sich nicht auf die grundlegenden Konstruktionsmerkmale auswirkt
7.2.2.3. Bedingungen für eine Änderung an den fahrzeugseitigen Mobilkommunikationsfunktionen für Eisenbahnen oder an der fahrzeugseitigen ATO-Funktionalität, die sich nicht auf die grundlegenden Konstruktionsmerkmale auswirkt
7.2.2.4. Bedingungen für eine Änderung an dem fahrzeugseitigen Teilsystem in Bezug auf die ETCS- oder Funk-Systemkompatibilität, die sich nicht auf die grundlegenden Konstruktionsmerkmale auswirkt
7.2.3. Aufrüstung oder Erneuerung bestehender streckenseitiger Teilsysteme
7.2.3.1. Vorschriften zum Umgang mit der Aufrüstung oder Erneuerung bestehender streckenseitiger ZZS-Teilsysteme7.2.3.2. Bedingungen für eine Aufrüstung oder Erneuerung der streckenseitigen ETCS-Funktionalität, die bei Nichterfüllung eine neue Genehmigung für die Inbetriebnahme erforderlich machen
7.2.3.3. Bedingungen für eine Aufrüstung oder Erneuerung der streckenseitigen Mobilkommunikation für Eisenbahnen oder der streckenseitigen ATO-Funktionalität, die bei Nichterfüllung eine neue Genehmigung für die Inbetriebnahme erforderlich machen
7.2.3.4. Auswirkungen auf die technische Kompatibilität zwischen fahrzeugseitigen und streckenseitigen Teilen der ZZS-Teilsysteme
7.2.4. EG-Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigungen
7.2.4.1. Fahrzeugseitiges ZZS-Teilsystem7.2.4.2. Streckenseitiges ZZS-Teilsystem
7.2.4.3. Interoperabilitätskomponenten
7.2.5. Altsysteme
7.2.6. Verfügbarkeit spezifischer Übertragungsmodule und Schnittstellen zu fahrzeugseitigen Klasse-B-Systemen
7.2.7. Zusätzliche Klasse-B-Ausrüstung auf Klasse-A-Strecken
7.2.8. Fahrzeug mit Klasse-A- und Klasse-B-Ausrüstung
7.2.9. Bedingungen für verbindliche und optionale Funktionen
7.2.9.1. ETCS7.2.9.2. ATO
7.2.9.3. RMR
7.2.10. Pflege der Spezifikationen (Fehlerbehebung)
7.2.10.1. Zuständigkeiten während des Änderungskontrollverfahrens7.2.10.2. Zuständigkeiten des Herstellers der fahrzeugseitigen bzw. streckenseitigen Ausrüstung
7.2.10.3. Zuständigkeiten des Infrastrukturbetreibers und des Eisenbahnunternehmens
7.3. RMR-spezifische Umsetzungsregeln
7.3.1. Streckenseitige Einrichtungen7.3.2. Fahrzeugseitige Einrichtungen
7.4. ETCS-spezifische Umsetzungsregeln
7.4.1. Streckenseitige Einrichtungen7.4.1.1. Hochgeschwindigkeitsnetz7.4.1.2. Spezifikationsgruppe nach früheren Versionen der TSI ZZS
7.4.1.3. Umsetzungsregeln für die ETCS-Systemversion
7.4.2. Fahrzeugseitige Einrichtungen
7.4.2.1. Neu gebaute Fahrzeuge7.4.2.2. Vorhandene Fahrzeuge
7.4.2.3. Vorschriften für die Erweiterung des Verwendungsgebiets vorhandener Fahrzeuge
7.4.2.4. Umsetzungsregeln für die ETCS-Systemversion
7.4.3. Nationale Anforderungen
7.4.4. Nationale Umsetzungspläne
7.5. Vorschriften für die Einführung von Prüfungen der ETCS- und Funk-Systemkompatibilität
7.6. Spezifische Umsetzungsvorschriften für Zugortungsanlagen
7.7. Sonderfälle
7.7.1. Einleitung7.7.2. Liste der Sonderfälle
7.7.2.1. Belgien7.7.2.2. Vereinigtes Königreich für Nordirland
7.7.2.3. Frankreich
7.7.2.4. Polen
7.7.2.5. Litauen, Lettland und Estland
7.7.2.6. Schweden
7.7.2.7. Luxemburg
7.7.2.8. Deutschland
7.7.2.9. Italien
7.7.2.10. Tschechische Republik
7.7.2.11. Niederlande
7.7.2.12. Irland
7.7.2.13. Bulgarien
7.7.2.14. Österreich
Anlage ATabelle a 1: Verweise zwischen Eckwerten und verbindlichen SpezifikationenTabelle a 2: Liste der verbindlichen Spezifikationen
Tabelle a 3: Liste der Normen
Tabelle a 4: Liste der verbindlichen Normen für zugelassene Labore
B1. Änderungen der Anforderungen und Übergangsregelungen für fahrzeugseitige TeilsystemeTabelle B1.1: ÜbergangsregelungTabelle B1.2: Übergangsregelung
B2. Änderungen der Anforderungen und Übergangsregelungen für das streckenseitige ZZS-Teilsystem
Tabelle B2: Übergangsregelung für das streckenseitige ZZS-TeilsystemB3. Änderungen der Anforderungen an die Interoperabilitätskomponenten und Übergangsregelungen für das ZZS-Teilsystem
Tabelle B3: Übergangsregelung für ZZS-InteroperabilitätskomponentenAnlage C.1: Muster für die ESC-ErklärungAnlage C.2: Muster für die ESC-Erklärung für Interoperabilitätskomponenten
Anlage C.3: Muster für die RSC-Erklärung
Anlage C.4: Muster für die RSC-Erklärung für Interoperabilitätskomponenten
Anlage C.5: Muster für eine kombinierte ESC/RSC-Erklärung
Anlage C.6: Muster für eine kombinierte ESC/RSC-Erklärung für Interoperabilitätskomponenten
Anlage E Liste der harmonisierten Textanzeigen und -meldungen, die auf dem ETCS-DMI angezeigt werden
Anlage F Offene Punkte
Anlage G Teilkonformität
1. Allgemeine Migrationsstrategie - Einführung
2. Allgemeine Beschreibung des aktuellen Stands
2.1. Beschreibung des Kontexts der Klasse-A-Systeme, von ATO und des Teils "Zugortung"2.1.1. Aktueller Stand der Einführung von Klasse-A-Systemen, von ATO und des Teils "Zugortung"2.1.2. Nutzen für Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung
2.1.3.Geltende verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite
2.1.4. Derzeitiger Stand der Einführung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme
2.1.5. Informationen zum ESC-/RSC-Typ in Verbindung mit Strecken und Tätigkeiten für die streckenseitige/fahrzeugseitige Integration
2.1.6. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.
2.1.7. Informationen zu Knotenpunkten
2.2. Beschreibung des Kontexts der Klasse-B-Systeme
2.2.1. Derzeitiger Stand bei Klasse-B-Systemen2.2.2. Maßnahmen zur Gewährleistung marktwirtschaftlicher Bedingungen
3. Technische Migrationsstrategie
3.1. Technische Migrationsstrategie für den Teil "ETCS"3.1.1. Strategie für die Aktualisierung von baseline und Level3.2. Technische Migrationsstrategie für den Teil "Funk"
3.3. Technische Migrationsstrategie für den Teil "ATO"
3.4. Technische Migrationsstrategie für den Teil "Zugortung"
3.5. Migrationsstrategie für Sonderfälle
3.6. Technische Migrationsstrategie für fahrzeugseitige ZZS-Teilsysteme
4. Strecken- und fahrzeugseitige Finanzinformation
5. Planung
5.1. Planung für den Teil "Zugsicherung"5.1.1. Daten der Inbetriebnahme von ETCS5.1.2. Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Zugsicherungssysteme
5.1.3. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken
5.1.4. Informationen zu Knotenpunkten
5.2. Planung für den Teil "Funk"
5.2.1. Zeitpunkte der Inbetriebnahme von GSM-R5.2.2. Außerbetriebsetzung von Klasse-B-Funksystemen
5.2.3. Zeitpunkt der Inbetriebnahme von FRMCS
5.2.4. Außerbetriebsetzung von GSM-R
5.2.5. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken
5.2.6. Informationen zu Knotenpunkten
5.3. Planung für den Teil "ATO"
5.3.1. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken5.3.2. Informationen zu Knotenpunkten
5.4. Planung für den Teil "Zugortung"
5.4.1. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken5.4.2. Informationen zu Knotenpunkten
5.5. Planung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme
5.5.1. Informationen zu im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeugen6. Neue verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite
1. Einleitung2. Abkürzungen und Akronyme
3. Klasse-B-Systeme
3.1. Bedingungen für Klasse-B-Systeme3.2. Verwendung dieses Anhangs
3.3. List der Klasse-B-Zugsicherungssysteme
3.4. List der Klasse-B-Sprachfunksysteme