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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1607 der Kommission vom 30. Mai 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 zwecks Anpassung bestimmter Verweise auf Rechtsakte

(ABl. L 198 vom 08.08.2023 S. 14)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 110 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert. Die Artikel 96, 97, 98, 105 und 106 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden dahin gehend geändert, dass Vorschriften aus den Artikeln 6, 10, 12, 14, 15 und 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 3 aufgenommen wurden, die seitdem mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1606 der Kommission 4 gestrichen wurden. Des Weiteren wurden nach den mit der Verordnung (EU) 2021/2117 vorgenommenen Änderungen des Artikels 97 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die Vorschriften des Absatzes 3 des genannten Artikels in Absatz 4 verschoben.

(2) Im Interesse der Klarheit und der Benutzerfreundlichkeit für die Marktteilnehmer sollten in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission 5 und ihren Anhängen die Verweise auf Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und auf Artikel 12 Absätze 1, 3 und 4, Artikel 14 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 entsprechend angepasst werden.

(3) Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auch in Bezug auf den Inhalt der Produktspezifikation und die Gründe für die Löschung geändert. In Artikel 94 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden detaillierte Vorschriften zur Beschreibung der Angaben in der Produktspezifikation, aus denen sich der Zusammenhang ergibt, dargelegt. In Artikel 106 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden zusätzliche Gründe für eine Löschung aufgenommen.

(4) Folglich sollten die Vorschriften zur Beschreibung der Angaben in der Produktspezifikation, aus denen sich der Zusammenhang ergibt, in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 im Interesse der Klarheit und der Rechtssicherheit gestrichen werden. Des Weiteren sollte Anhang VII derselben Durchführungsverordnung, in dem die Form des Löschungsantrags vorgegeben ist, in Bezug auf den Inhalt von Abschnitt 4, "Gründe für die Löschung", an Artikel 106 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 angepasst werden.

(5) Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

" Artikel 2 Schutzanträge von Mitgliedstaaten

Bei der Einreichung eines Schutzantrags bei der Kommission gemäß Artikel 96 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 fügen die Mitgliedstaaten die Erklärung gemäß dem genannten Artikel bei und geben die elektronische Fundstelle der veröffentlichten Produktspezifikation gemäß Artikel 97 Absatz 4 derselben Verordnung an."

2.

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(Stand: 08.08.2023)

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