Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/1584
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Erhebungen im Gebiet der Union außerhalb der abgegrenzten Gebiete

Artikel 4 Notfallpläne

Artikel 5 Einrichtung von abgegrenzten Gebieten

Artikel 6 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einrichtung abgegrenzter Gebiete

Artikel 7 Jährliche Erhebungen in abgegrenzten Gebieten

Artikel 8 Aufhebung der Abgrenzung

Artikel 9 Tilgungsmaßnahmen

Artikel 10 Eindämmungsmaßnahmen

Artikel 11 Berichterstattung

Artikel 12 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Liste der spezifizierten Pflanzen

Anhang II Liste der abgegrenzten Eindämmungsgebiete nach Artikel 2 Nummer 4

1. Italien

2. Portugal

Anhang III Meldebogen für die Ergebnisse der gemäß Artikel 7 durchgeführten jährlichen Erhebungen

Teil A

1. Meldebogen für die Ergebnisse der jährlichen Erhebungen

2. Anweisungen zum Ausfüllen des Meldebogens

Teil B

1. Meldebogen für die Ergebnisse statistisch basierter jährlicher Erhebungen

2.