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Regelwerk, EU 2023, Betriebssicherheit - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/1515 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

(ABl. L 184 vom 21.07.2023 S. 37)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 21. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1026 1 angenommen.

(2) Am 18. Mai 2023 hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen, die für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 genannten Maßnahmen zuständig ist, eine Verlängerung der Durchführung des genannten Beschlusses um zwölf Monate bis zum 30. August 2024 beantragt.

(3) Die laufende Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 hat für den Zeitraum bis zum 30. August 2024 keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

(4) Der Beschluss (GASP) 2021/1026 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 erhält folgende Fassung:

"(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 30. August 2024."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

1) Beschluss (GASP) 2021/1026 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 224 vom 24.06.2021 S. 24).


ENDE

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(Stand: 25.07.2023)

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