Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Dimoxystrobin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 540/2011 und (EU) 2015/408 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 176 vom 11.07.2023 S. 10)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Nichtgenehmigung/-erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 78 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Richtlinie 2006/75/EG der Kommission 2 wurde der Wirkstoff Dimoxystrobin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates 3 aufgenommen.

(2) Gemäß Artikel 78 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gelten in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommene Wirkstoffe als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt und sind in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission 4 aufgeführt.

(3) Die Genehmigung für den Wirkstoff Dimoxystrobin gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. Januar 2024 aus.

(4) Gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission 5 wurde innerhalb der in dem genannten Artikel festgesetzten Frist bei Ungarn, dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat, und bei Irland, dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat, ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Dimoxystrobin gestellt.

(5) Der Antragsteller hat dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat, dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat, der Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") die gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 erforderlichen ergänzenden Unterlagen vorgelegt. Der Bericht erstattende Mitgliedstaat hat den Antrag für vollständig befunden.

(6) Der Bericht erstattende Mitgliedstaat hat in Absprache mit dem mitberichterstattenden Mitgliedstaat einen Entwurf eines Bewertungsberichts im Hinblick auf die Erneuerung erstellt und ihn am 1. September 2017 der Behörde und der Kommission vorgelegt. In seinem Entwurf des Bewertungsberichts schlug der Bericht erstattende Mitgliedstaat vor, die Genehmigung für den Wirkstoff Dimoxystrobin zu erneuern.

(7) Die Behörde hat die ergänzende Kurzfassung des Dossiers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie hat außerdem den Entwurf des Bewertungsberichts im Hinblick auf die Erneuerung zur Stellungnahme an den Antragsteller und die Mitgliedstaaten weitergeleitet und eine öffentliche Konsultation dazu auf den Weg gebracht. Die Behörde hat die eingegangenen Stellungnahmen an die Kommission weitergeleitet.

(8) Im Januar und Juni 2022 führte die Behörde Konsultationen mit Sachverständigen in den Bereichen Säugetier-Toxikologie, Verbleib und Verhalten in der Umwelt sowie Ökotoxikologie durch. Als Ergebnis dieser Konsultationen meldete die Behörde, insbesondere in Bezug auf die Grundwasserkontamination durch toxikologisch relevante Metaboliten des Wirkstoffs Dimoxystrobin, Bedenken an.

(9) Angesichts der von der Behörde angemeldeten Bedenken hinsichtlich der Grundwasserkontamination ersuchte die Kommission die Behörde am 12. August 2022 um eine Erklärung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Bewertung des Wirkstoffs Dimoxystrobin in Bezug auf dessen Verbleib und Verhalten in der Umwelt und dessen Ökotoxikologie.

(10) Die Behörde übermittelte der Kommission diese Erklärung am 11. Oktober 2022 6.

(11) In ihrer Erklärung bestätigte die Behörde, dass für alle repräsentativen Verwendungen des Wirkstoffs ein kritischer Problembereich besteht; insbesondere sei ein hohes Potenzial für eine Grundwasserkontamination durch toxikologisch relevante Metaboliten des Wirkstoffs Dimoxystrobin (505M08 und 505M09) unter allen geoklimatischen Bedingungen, die in den Grundwasser-Bewertungsszenarien dargestellt werden, gegeben.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.07.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion