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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1189 des Rates vom 19. Juni 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(ABl. L 157 vom 20.06.2023 S. 47)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.

(2) Am 12. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/2231 2 als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und wurden autonome restriktive Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des genannten Beschlusses eingeführt.

(3) Infolge der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-93/22 3 und T-94/22 4 ist der Rat der Ansicht, dass zwei Einträge aus der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP gestrichen werden sollten.

(4) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2023.

1) ABl. L 336 vom 21.12.2010 S. 30.

2) Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016 S. 7).

3) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Ramazani Shadary gegen Rat, T-93/22, ECLI:EU:T:2023:122.

4) Urteil des Gerichts vom 8. März 2023, Mutondo gegen Rat, T-94/22, ECLI:EU:T:2023:120.

.

Anhang

Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang II Abschnitt A ("Personen") des Beschlusses 2010/788/GASP gestrichen:

"8. Emmanuel Ramazani SHADARY

9. Kalev MUTONDO".


ENDE

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