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Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
- EUDR -
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 150 vom 09.06.2023 S. 206)
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Ergänzende Informationen
C/2024/6789 - Leitlinien über entwaldungsfreie Erzeugnisse
C/2024/6604 - Mitteilung für strategischen Rahmen für int. Zusammenarbeit
Neufassung -Ersetzt VO (EU) 995/2010
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Wälder bieten vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen, darunter die Bereitstellung von Holz und anderen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Erbringung von Umweltleistungen, die für die Menschheit von wesentlicher Bedeutung sind, da die Wälder den größten Teil der terrestrischen biologischen Vielfalt der Erde beherbergen. Sie erhalten Ökosystemfunktionen aufrecht, tragen zum Schutz des Klimasystems bei, sorgen für saubere Luft und spielen eine entscheidende Rolle für die Reinigung von Gewässern und Böden sowie für die Wasserrückhaltung und -speicherung. Große Waldflächen dienen als Feuchtigkeitsquelle und tragen dazu bei, die Wüstenbildung in kontinentalen Regionen zu verhindern. Darüber hinaus dienen Wälder etwa einem Drittel der Weltbevölkerung als Lebensgrundlage und Einkommensquelle, und die Zerstörung von Wäldern hat schwerwiegende Folgen für die Lebensgrundlagen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschließlich indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, die stark von Waldökosystemen abhängig sind. Außerdem werden durch Entwaldung und Waldschädigung wesentliche Kohlenstoffsenken verkleinert. Entwaldung und Waldschädigung erhöhen zudem die Wahrscheinlichkeit von Kontakten zwischen wildlebenden Tieren, Nutztieren und Menschen, wodurch die Gefahr der Ausbreitung neuer Krankheiten steigt und die Gefahr neuer Epidemien und Pandemien zunimmt.
(2) Die Geschwindigkeit, mit der Entwaldung und Waldschädigung vonstattengehen, ist besorgniserregend. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Mio. Hektar Wald - etwa 10 % der verbleibenden Wälder der Welt und eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union - verloren gegangen sind. Entwaldung und Waldschädigung sind wiederum wichtige Ursachen für die Erderwärmung und den Verlust an biologischer Vielfalt - die beiden wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch verliert die Erde jedes Jahr weitere 10 Mio. Hektar Wald. Auch der Klimawandel wirkt sich stark auf die Wälder aus und es müssen zahlreiche Herausforderungen bewältigt werden, um die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wälder in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen.
(3) Entwaldung und Waldschädigung tragen auf vielfältige Weise zur globalen Klimakrise bei. Vor allem die Treibhausgasemissionen erhöhen sich durch mit ihnen verbundene Waldbrände, die dauerhafte Beseitigung der Kapazitäten für CO2-Senken, die Verringerung der Widerstandsfähigkeit des betroffenen Gebiets gegen den Klimawandel und die erhebliche Verringerung seiner biologischen Vielfalt und seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingen. Die Entwaldung allein verursacht 11 % der Treibhausgasemissionen, wie im Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zum Klimawandel und Landbewirtschaftung von 2019 dargelegt.
(Stand: 20.11.2024)
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