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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/887 des Rates vom 28. April 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. LI 113 vom 28.04.2023 S. 21)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 22. April 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen für 92 Personen und 17 Organisationen bis zum 30. April 2024 und für eine Person und eine Organisation bis zum 29. Oktober 2023 verlängert werden.

(3) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu 24 Personen und einer Organisation in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden.

(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

" Artikel 12

Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2024. Die Maßnahmen in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 gelten in Bezug auf Eintrag 84 des Anhangs hinsichtlich einer Person und in Bezug auf Eintrag 17 des Anhangs hinsichtlich einer Organisation bis zum 29. Oktober 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. April 2023.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP ("Liste der in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen") wird wie folgt geändert:

1. Die Einträge zu den folgenden 24 Personen in der Liste mit der Überschrift " A. Natürliche Personen nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" erhalten folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"4. Aung Aung Geschlecht: männlich
Militärische Kennziffer: BC 23750
Generalleutnant Aung Aung ist seit Oktober 2022 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 2. Er ist der ehemalige Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und ehemaliger Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
7. Thant Zin Oo Geschlecht: männlich Thant Zin Oo war Befehlshaber des 8. Sicherheitspolizei-Bataillons. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom 8. Sicherheitspolizei-Bataillon begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Zu den schweren Menschenrechtsverletzungen zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. Diese Verletzungen wurden in Verbindung und mit direkter Unterstützung der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) dessen Befehlshaber Generalleutnant (ehemaliger Brigadegeneral) Aung Aung ist, begangen. Daher steht Thant Zin Oo mit der in die Liste aufgenommenen Person Generalleutnant Aung Aung in Verbindung. 25.6.2018
10. Khin Hlaing Geburtsdatum: 2.5.1968
Geschlecht: männlich

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