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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/845 des Rates vom 24. April 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

(ABl. LI 109 vom 24.04.2023 S. 13)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1686 des Rates vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. September 2016 hat der Rat die Verordnung (EU) 2016/1686 angenommen.

(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und eine weitere Gruppe in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 aufgenommen werden.

(3) Die Verordnung (EU) 2016/1686 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. April 2023.

1) ABl. L 255 vom 21.09.2016 S. 1.

.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. In Artikel 3 genannte natürliche Personen" werden folgende Einträge angefügt:

"15. Abu Yasir HASSAN (alias Sheikh Hassan, Ahmed Mahmoud Hassan, Yaseer Hassan, Abu Qasim); Geburtsdatum: 1981 bis 1983; Geburtsort: Region Pwani, Tansania; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: tansanisch.

16. Bonomade Machude OMAR (alias Ibn Omar, Abu Sulayfa Muhammad, Abu Sorraca, Abu Surakha, Abu Suraqa Suraqa Filho, Omar Saide, Sheikh Omar); Geburtsdatum: 15. Juni 1988; Geburtsort: Bezirk Palma, Provinz Cabo Delgado, Mosambik; Geschlecht: männlich; Staatsangehörigkeit: mosambikanisch."

2. Unter der Überschrift " B. In Artikel 3 genannte juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" wird folgender Eintrag angefügt:

"5. ISIS-Mozambique (alias Islamic State of Iraq and Syria - Mozambique, Islamic State -Mozambique, ISIL-M, Ansar Al-Sunna, Al-Shabaab, Al-Shabaab in Mozambique, Mozambique Wilaya of the Islamic State, Ahlu Sunna wa Jamaah (ASwJ), Ahl al-Sunna wa al-Jamaa, Ahlu al-Sunnah wal-Jamaah, Ahlu Sunnah Wajamo, Swahili Sunna)."


ENDE

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