Regelwerk, EU 2023

Leitl. 2023/C 328/02
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I. Einleitung

II. Gleichwertigkeit der Cybersicherheitsanforderungen aus sektorspezifischen Rechtsakten der Union

II.1. Anforderungen an das Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit

II.2. Meldepflichten

II.2.1. Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an CSIRTs, zuständige Behörden und Empfänger

II.2.2. Mehrstufiger Ansatz und Zeitrahmen für die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle

II.2.3. Inhalt der verpflichtenden Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an CSIRTs oder zuständige Behörden

II.2.4. Unmittelbarer Zugang zu Meldungen von Sicherheitsvorfällen

III. Folgen der Gleichwertigkeit

III.1. Aufsicht und Durchsetzung

III.2. Nationale Cybersicherheitsstrategie

III.3. Benennung von CSIRTs

III.4. Nationale Rahmen für das Cyberkrisenmanagement und EU-CyCLONe

III.5. Ausschluss von der Anwendung des Artikels 3 Absätze 3 und 4, des Artikels 20 und des Artikels 27 Absätze 2 und 3

Anlage

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(Stand: 29.02.2024)

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