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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2023/584 der Kommission vom 15. März 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 zur Zulassung von L-Methionin, gewonnen aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80245 und Escherichia coli KCCM 80246, als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 77 vom 16.03.2023 S. 5)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verwendung von L-Methionin, gewonnen aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80245 und Escherichia coli KCCM 80246, als Futtermittelzusatzstoff wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 der Kommission 2 für einen Zeitraum von zehn Jahren für alle Tierarten zugelassen.

(2) Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 sind die Angaben zum maximalen Feuchtigkeitsgehalt und zum prozentualen Anteil anderer Aminosäuren in dem Zusatzstoff mit der Kennnummer "3c305ii" fehlerhaft.

(3) Daher sollte die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 entsprechend berichtigt werden.

(4) Um Störungen beim Inverkehrbringen des Futtermittelzusatzstoffs aufgrund des Fehlers in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 zu verhindern, sollte die vorliegende Verordnung umgehend in Kraft treten.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 erhält der Text "Zubereitung aus L-Methionin mit einem Mindestgehalt von 90 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 0,5 % - andere Aminosäuren< 0,63 %" im Eintrag für den Zusatzstoff L-Methionin mit der Kennnummer "3c305ii" in der Spalte "Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode" folgende Fassung:

"Zubereitung aus L-Methionin mit einem Mindestgehalt von 90 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 1,5 %

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. März 2023

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1493 der Kommission vom 8. September 2022 zur Zulassung von L-Methionin, gewonnen aus Corynebacterium glutamicum KCCM 80245 und Escherichia coli KCCM 80246, als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten (ABl. L 234 vom 09.09.2022 S. 18).


ENDE

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(Stand: 16.03.2023)

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